Informationen
Wenn Sie mit Ihrem Projekt die Wirtschaftskraft strukturschwacher Regionen in Deutschland stärken möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Kontext
Im Jahr 2020 hat die Bundesregierung das Gesamtdeutsche Fördersystem für strukturschwache Regionen eingerichtet. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) fördert im Rahmen von Wettbewerbsaufrufen Maßnahmen, die zu gleichwertigen Lebensverhältnissen beitragen.
Hierzu veröffentlicht das BMWK jeweils ein Oberthema, das für die regionale Wirtschaftsentwicklung von zentraler Bedeutung ist. Gefördert werden Vorhaben in 2 Phasen, der Entwicklungs- und der Umsetzungsphase:
Entwicklungsphase (2 Jahre) Aufbau von regionalen NetzwerkenEntwicklung von thematischen regionalen ZukunftskonzeptenEntwicklung von Umsetzungskonzepten, die auf einem regionalen Zukunftskonzept beruhenAufbau von regionalen NetzwerkenEntwicklung von thematischen regionalen ZukunftskonzeptenEntwicklung von Umsetzungskonzepten, die auf einem regionalen Zukunftskonzept beruhenUmsetzungsphase (3 Jahre) Umsetzung der Konzepte im Rahmen von EinzelprojektenUmsetzung der Konzepte im Rahmen von EinzelprojektenIn beiden Phasen wird die Beschäftigung und Weiterbildung einer Projektmanagerin oder eines Projektmanagers gefördert.
Der 2. Förderaufruf zur Durchführung des Bundeswettbewerbes folgt dem Oberthema „Stärkung der Wertschöpfung vor Ort“. Gefördert werden Verbundmaßnahmen zu folgenden Themen:
Steigerung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und regionalen Wertschöpfung und/oderErhöhung der Innovationsdynamik und/oderBeschäftigungswachstum, Fachkräftegewinnung und Fachkräftequalifizierung und/oderGründung und Ansiedlung von Unternehmen und/oderNutzung von Wertschöpfungspotenzialen im Zusammenhang mit dem Ausbau Erneuerbarer Energien.Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Förderfähig sind
in der Entwicklungsphase bis zu 90 Prozent der förderfähigen Ausgaben beziehungsweise Kosten, maximal EUR 240.000 je Verbund,in der Umsetzungsphase bis zu 70 Prozent der förderfähigen Ausgaben beziehungsweise Kosten, maximal EUR 1,5 Millionen je Verbund. Wenn mindestens eine finanzschwache Kommune am Verbund beteiligt ist, kann der Eigenanteil um bis zu 10 Prozentpunkte abgesenkt werden,für beide Phasen die Personalausgaben beziehungsweise -kosten für die Vollzeitbeschäftigung einer Projektmanagerin oder eines Projektmanagers je Verbund, wobei die maximale Zuwendungssumme EUR 80.000 brutto jährlich beträgt.Das BMWK veröffentlicht thematische Wettbewerbsaufrufe sowie eventuell ergänzende Bestimmungen zu den Unterlagen, Fristen und der Art der Einreichung. Die Wettbewerbsaufrufe sollen alle 2 Jahre erfolgen.
Das Antragsverfahren ist zweistufig. In der 1. Stufe reichen Sie bitte Ihre Antragsskizzen im Rahmen des jeweiligen Wettbewerbsaufrufs fristgerecht über die elektronische Plattform beim Projektträger ein. In der 2. Stufe werden Sie für Ihre positiv bewertete Skizze aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen. Für die Erstellung Ihres Antrags nutzen Sie bitte das elektronische Antragssystem easy-Online.
Weitere Informationen zur Antragstellung oder zu den Anforderungen an das Zukunftskonzept erhalten Sie in den verfügbaren Webinaren.
Fristen
Ihre Antragsskizze für den 2. Förderaufruf „Stärkung der Wertschöpfung vor Ort“ reichen Sie bitte bis zum 24.5.2024, 15:00 Uhr ein.
rechtliche Voraussetzungen
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
Antragsberechtigt sind koordinierende Kommunen.Förderfähig sind als Partnerin oder Partner eines Verbundes beispielsweise auch weitere Gebietskörperschaften, Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, Vereine, Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie weitere Bildungseinrichtungen, Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und andere natürliche oder juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts.Ihr Vorhaben besitzt auch Relevanz für andere Regionen in Deutschland.Die Partnerinnen und Partner innerhalb der Region arbeiten zusammen und wirken am Erfahrungsaustausch und Wissenstransfer mit anderen geförderten sowie nicht geförderten Regionen mit.Als Projektmanagerin oder Projektmanager nehmen Sie regelmäßig an regionalen und überregionalen Vernetzungsmaßnahmen teil und dokumentieren den Fortschritt in der Entwicklungsphase sowie der Umsetzungsprojekte.Als antragstellende Kommune sind Sie personell und materiell in der Lage, die Koordination für den Verbundantrag zu übernehmen und die Projektaufgaben durchzuführen.