Informationen
Wenn Sie in Ihr ortsfestes Kino investieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Kontext
Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) unterstützt Sie als Kinobetreiberin oder Kinobetreiber in Deutschland.
Gefördert werden folgende Investitionen in ortsfeste Kinos:
Smart Data, Maßnahmen zur Kundenbindung, investive Marketingmaßnahmen,Grünes Kino, Nachhaltigkeit, umweltschonende Verfahren,Barrierefreiheit im Kino,Kassentechnik,Projektions- und Tontechnik,Bestuhlung und Kinosaal-Ausstattung,Ausstattung der Besucherbereiche und im Foyer,Maßnahmen zur Instandsetzung der Außenanlage.Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 40 Prozent der förderfähigen Kosten.Für Kinos mit einem Saal erhalten Sie höchstens EUR 60.000.Für Kinos mit mehr als einem Saal erhalten Sie EUR 45.000 pro Leinwand.Ihren Antrag richten Sie bitte an die Filmförderungsanstalt (FFA).
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Kinobetreiberinnen und Kinobetreiber in der Bundesrepublik Deutschland.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Sie betreiben Ihr ortsfestes Kino wirtschaftlich und können dies nachweisen.Ihr Kino hat seinen Sitz in einem Bundesland, in dem eine eigene, der jeweiligen Kinolandschaft angemessene investive Förderung der im jeweiligen Bundesland betriebenen Kinos bereitgestellt wird.Sie verwenden die Mittel innerhalb von 6 Monaten nach der Bewilligung der Förderung beziehungsweise nach 18 Monaten im Fall von umfangreichen Baumaßnahmen.Ihr Kino kann eine Eigenbeteiligung von mindestens 5 Prozent der förderfähigen Kosten aufbringen.Sie betreiben ein Kino mit maximal 7 Leinwänden, das mindestens eines der folgenden Kriterien erfüllt: Sitz in einer Gemeinde mit maximal 50.000 Einwohnerinnen und Einwohnern.Auszeichnung mit dem Kinoprogrammpreis der BKM, oder mit dem Kinopreis des Kinematheksverbunds in den letzten 3 Kalenderjahren oder mit einem Kinoprogrammpreis der Länder in den Jahren 2018, 2019 oder 2020,Besucheranteil von mindestens 40 Prozent für deutsche und europäische Filme oder eine Programmierung von mindestens 40 Prozent deutscher und anderer europäischer Filme im Durchschnitt der letzten 4 Kalenderjahre.Sitz in einer Gemeinde mit maximal 50.000 Einwohnerinnen und Einwohnern.Auszeichnung mit dem Kinoprogrammpreis der BKM, oder mit dem Kinopreis des Kinematheksverbunds in den letzten 3 Kalenderjahren oder mit einem Kinoprogrammpreis der Länder in den Jahren 2018, 2019 oder 2020,Besucheranteil von mindestens 40 Prozent für deutsche und europäische Filme oder eine Programmierung von mindestens 40 Prozent deutscher und anderer europäischer Filme im Durchschnitt der letzten 4 Kalenderjahre.