Zukunftweisende Projekte zur Unterstützung der dualen Ausbildung
16. Mär. 2024 | Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur
Informationen
Wenn Sie innovative ausbildungspolitische Vorhaben zur Stärkung und aktiven Ausgestaltung der dualen Berufsausbildung entwickeln und umsetzen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.
Kontext
Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Sie bei innovativen ausbildungspolitischen Vorhaben zur Stärkung und aktiven Ausgestaltung der dualen Berufsausbildung.
Sie bekommen die Förderung für
innovative Modellprojekte zur Erprobung neuer ausbildungspolitischer Ansätze oder zur Attraktivitätssteigerung der dualen Berufsausbildung,Projekte zur Verknüpfung von Schule und Wirtschaft,Projekte, die eine Integration von Menschen mit Migrationshintergrund, Flüchtlingen und Asylsuchenden in den schleswig-holsteinischen Ausbildungsmarkt anstreben,Projekte, die die Zusammenarbeit aller an der Ausbildung Beteiligten effizienter gestalten,Projekte zur Attraktivitätssteigerung von MINT-Berufen oder zur Gewinnung von Fachkräften in sogenannten Mangelberufen,Projekte, die die Entwicklung der Digitalisierung in der dualen Ausbildung untersuchen, begleiten und unterstützen,Projekte zur Gewinnung von jungen Menschen, die ihr Studium abbrechen wollen beziehungsweise bereits abgebrochen haben, für die duale Berufsausbildung,Projekte, mit denen auf aktuelle Entwicklungen des schleswig-holsteinischen Ausbildungsmarkts reagiert wird beziehungsweise an denen ein besonderes ausbildungspolitisches Interesse des Landes besteht.In besonderen Fällen können Sie die Förderung auch für Ausbildungsberufe bekommen, die in vollzeitschulischen Bildungseinrichtungen gelehrt werden (Beispiel: Pflege- und Gesundheitsberufe) oder aus anderen Gründen nicht der dualen Ausbildung zuzuordnen sind.
Sie bekommen die Förderung als Zuschuss für höchstens 3 Jahre.
Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 90 Prozent der förderfähigen Ausgaben.
Richten Sie Ihren formlosen Antrag bitte vor Beginn der zu fördernden Maßnahme an das Schleswig-Holsteinische Institut für Berufliche Bildung (SHIBB).
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind – außerhalb der Landesverwaltung –
Körperschaften des öffentlichen Rechtes,rechtsfähige Vereine,im Sinne der Abgabenordnung gemeinnützige juristische Personen des privaten Rechts sowieUnternehmen, die dem staatlichen Bildungsauftrag zuzuordnen sind.Kooperationen von Trägern sind möglich.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Zielgruppe Ihrer Maßnahme sind Jugendliche und junge Erwachsene normalerweise unter 25 Jahren ohne abgeschlossene Berufsausbildung.Als privatrechtlich organisierter Träger müssen Sie grundsätzlich gemeinnützig im Sinne der Abgabenordnung sein. Sie müssen einen entsprechenden Anerkennungsbescheid Ihres Finanzamts vorlegen.Sie müssen die geförderte Ausstattungsgegenstände inventarisieren und dürfen sie nur für die im Antrag festgelegten Maßnahmen verwenden.Als Trägerkooperation müssen Sie eine gültige Kooperationsvereinbarung vorlegen.Sie leisten einen Eigenanteil von mindestens 10 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.Sie müssen Fördermöglichkeiten der Europäischen Union, des Bundes und anderer Stellen vorrangig in Anspruch nehmen.