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Förderung

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wahrscheinlich abgelaufen

Zusätzliche Lkw-Stellplätze in der Nähe von Autobahnanschlussstellen

16. Okt. 2021 | Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)

Unternehmen

vor 1 Jahr

60.000€

Zuschuss

Deutschland

10 Jahre

Informationen

Wenn Sie als privater Investor neue Lkw-Stellplätze bauen oder vorhandene Lkw-Stellplätze ausbauen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Kontext

Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) unterstützt Sie als privaten Investor beim Neubau von Lkw-Parkplätzen, beim Ausbau vorhandener Stellplätze und bei der Bereitstellung von Parkflächen auf den Betriebshöfen von Transportunternehmen auch für betriebsfremde Lkw.

Sie erhalten die Förderung für Investitionen in

  • den Neubau von Lkw-Parkplätzen inklusive Zuwegung,
  • den Ausbau bestehender Lkw-Parkplätze und
  • Ertüchtigungsmaßnahmen von bestehenden Stellplätzen oder sonstigen bisher nicht als Lkw-Stellplätzen genutzten Flächen
  • in der Nähe von Autobahnanschlussstellen.

    Gefördert werden außerdem infrastrukturelle Maßnahmen, Systeme zur Online-Erfassung der Belegung und erforderliche Planungskosten.

    Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

    Die Höhe des Zuschusses beträgt

  • für Aus- und Neubaumaßnahmen von Lkw-Stellplätzen 80 Prozent und
  • für Ertüchtigungsmaßnahmen zur Nutzung als Lkw-Stellplätze 90 Prozent
  • Ihrer zuwendungsfähigen Kosten. Sie erhalten maximal EUR 60.000 pro einzelnem Lkw-Stellplatz.

    Das Antragsverfahren ist zweistufig. Zuerst richten Sie bitte eine Bedarfsanfrage für den jeweiligen Streckenabschnitt an das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM). Wenn Bedarf vorhanden ist, reichen Sie Ihren Antrag bitte über das elektronische Antragssystem beim BALM ein.

    Fristen

    Reichen Sie Ihren Antrag bitte bis zum 15.3.2024 ein.

    rechtliche Voraussetzungen

    Antragsberechtigt sind wirtschaftlich tätige natürliche und juristische Personen des Privatrechts sowie ausländische juristische Personen, die ihren Sitz oder eine Niederlassung in Deutschland haben.

    Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Es muss einen Bedarf für die zusätzlichen Lkw-Stellplätze an dem beantragten Autobahnabschnitt geben. Maßgeblich für den Bedarf ist die Netzkonzeption für Rastanlagen auf Bundesautobahnen des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV).
  • Sie müssen abhängig von Ihrem Vorhaben eine bestimmte Mindestanzahl an Lkw-Stellplätzen realisieren und für mindestens 10 Jahre zur Verfügung stellen.
  • Die Lkw-Stellplätze müssen über ein System zur Online-Erfassung der aktuellen Belegung verfügen. Die Daten der Parkplatzbelegung müssen Sie digital und in Echtzeit kostenlos weitergeben.
  • Sie dürfen mit dem Vorhaben normalerweise erst beginnen, wenn Ihr Antrag bewilligt wurde.
  • Nicht gefördert werden

  • Antragstellende, über deren Vermögen ein Insolvenz- oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, und
  • Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne der Leitlinien der Europäischen Kommission.
  • Chatte mit der Förderung

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