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Copilot für Förderungen
14. Mär. 2024 | Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz (MSGIV)
Ausgeschlossen sind Unterkünfte bei Verwandten, in einer privaten Wohnung oder mit privaten Wohnwagen beziehungsweise Wohnmobilen.
Wenn Sie eine Familienferienreise mit Kindern in eine Familienferienstätte oder eine andere geeignete Einrichtung planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Das Land Brandenburg unterstützt Sie als Familie mit geringem Einkommen durch Zuschüsse zu Familienferienreisen.
Als Familie mit besonderen Belastungssituationen wie zum Beispiel Alleinerziehende, Familie mit einem behinderten Familienmitglied oder mit Migrationshintergrund werden Sie besonders berücksichtigt.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt EUR 10,00 pro Übernachtung für jedes mitreisende Familienmitglied.
Richten Sie bitte Ihren Antrag einschließlich einer Buchungsbestätigung mindestens 6 Wochen vor Reisebeginn an das Landesamt für Soziales und Versorgung (LASV).
Antragsberechtigt sind Sie als Familie mit Wohnsitz oder ständigem Aufenthalt im Land Brandenburg.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Förderfähig sind alle Lebensformen des privaten Zusammenlebens mit Kindern, für die Leistungen nach dem Bundeskindergeldgesetz bezogen werden. Gefördert werden nur Familienmitglieder mit Wohnsitz oder ständigem Aufenthalt in Brandenburg.
Ihr Aufenthalt am Ferienort soll mindestens 2 und höchstens 13 Übernachtungen betragen. Es muss sich um ein Ferienquartier handeln, das als Beherbergungsbetrieb oder Ferienunterkunft betrieben wird. Dazu zählen auch gemietete Wohnwagen, Wohnmobile oder Zeltplätze.
Ihr monatliches Einkommen darf 150 Prozent der pauschalierten Regelleistungen des Arbeitslosengeldes II und des Sozialgeldes (zuzüglich der Kosten für Unterkunft und Heizung) nicht überschreiten. Eine Einkommensprüfung entfällt, wenn Sie im Monat der Antragstellung oder im Vormonat
erhalten.
Beta