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Copilot für Förderungen
16. Mär. 2024 | Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur
Wenn Ihnen als Auszubildende und Auszubildender während Ihres berufsschulischen Blockunterrichts Kosten für eine notwendige auswärtige Unterbringung entstehen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.
Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Sie als Schülerin und Schüler einer beruflichen Schule, wenn Sie die Kosten für Ihre notwendige auswärtige Unterkunft während des Blockunterrichts selbst tragen müssen.
Sie erhalten die Förderung als pauschalen Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt maximal EUR 350,00 je Kalenderjahr. Dieser Betrag reduziert sich auf Ihre tatsächlich entstandenen Kosten, wenn diese weniger als EUR 350,00 betragen.
Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn des 1. Unterrichtsblocks im Kalenderjahr, normalerweise spätestens bis zum 30.11., an das Schleswig-Holsteinische Institut für Berufliche Bildung (SHIBB).
Antragsberechtigt sind Berufsschülerinnen und Berufsschüler mit Wohnort in Schleswig-Holstein, die ein Ausbildungsverhältnis in Schleswig-Holstein eingegangen sind und Landesfachklassen oder Bezirksfachklassen in Schleswig-Holstein besuchen.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Beta