Wenn Sie als landwirtschaftliches Unternehmen Investitionen in langlebige Wirtschaftsgüter planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Kontext
Das Saarland unterstützt Sie als landwirtschaftliches Unternehmen aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes” (GAK) sowie des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) bei der Finanzierung von Investitionen in langlebige Wirtschaftsgüter. Diese dienen ausschließlich der Erzeugung, Verarbeitung oder Direktvermarktung landwirtschaftlicher Produkte und tragen zur Verbesserung des Verbraucher-, Tier-, Umwelt- und Klimaschutzes bei.
Gefördert werden
Errichtung, Erwerb und Modernisierung von unbeweglichem Vermögen,Kauf von neuen Maschinen und Anlagen der Innenwirtschaft, einschließlich der für den Produktionsprozess notwendigen Computersoftware,Kauf von neuen Maschinen und Geräten der Außenwirtschaft, die zu einer deutlichen Minderung von Emissionen bei der Ausbringung von Wirtschaftsdüngern, von Umweltbelastungen bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln oder von Umweltbelastungen durch gezielte Unkrautbekämpfung mittels neuartiger mechanischer Verfahren führen (diese Förderung war bis zum 31.12.2020 befristet),allgemeine Aufwendungen, etwa für Architektur- und Ingenieurleistungen, Baugenehmigungen sowie für Beratung, Betreuung von baulichen Investitionen, Durchführbarkeitsstudien, den Erwerb von Patentrechten und Lizenzen,Investitionen in Bewässerungsanlagen, sofern durch diese eine Wassereinsparung von mindestens 15 Prozent erreicht wird.Sie bekommen die Förderung als Zuschuss. Dessen Höhe beträgt je nach Art Ihres Vorhabens bis zu 40 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal jedoch EUR 249.000 pro Antrag.
Junglandwirten und Kooperationen kann zusätzlich ein Zuschuss von bis zu 10 Prozent des förderungsfähigen Investitionsvolumens, maximal jedoch EUR 20.000, gewährt werden.
Die Höhe des Zuschusses für Betreuungsmaßnahmen beträgt maximal 60 Prozent der förderfähigen Betreuergebühren.
Ihr förderfähiges Investitionsvolumen je Antrag beträgt mindestens EUR 30.000 und maximal EUR 3 Millionen. Es kann in der Förderperiode 2014–2020 jeweils einmal ausgeschöpft werden.
Anträge richten Sie bitte vor Beginn der zu fördernden Maßnahme, spätestens bis zum 1.1. eines Jahres, an das Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz. Bitte nutzen Sie dafür das amtliche Antragsformular.
Die Bewertung und Auswahl von förderfähigen Projekten erfolgt nach einem besonderen Punkteverfahren.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere landwirtschaftliche Unternehmen (KMU) gemäß der Definition der Europäischen Union.
Ihr Unternehmen muss
mehr als 25 Prozent der Umsatzerlöse durch die Bewirtschaftung des Bodens oder durch bodengebundene Tierhaltung erzielen,die Mindestgröße nach Paragraf 1 Absatz 2 des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte erreichen beziehungsweise überschreiten odereinen landwirtschaftlichen Betrieb bewirtschaften, der unmittelbar kirchliche, gemeinnützige oder mildtätige Zwecke verfolgt.Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Die Förderung erfolgt auf Grundlage der geltenden Verordnungen der Europäischen Union, des Saarländischen Entwicklungsplans für den ländlichen Raum 2014–2020 und der Nationalen Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland für die Entwicklung Ländlicher Räume (NRR).Das von Ihnen geplante Vorhaben muss der Verbesserung der Produktions-, Lebens- und Arbeitsbedingungen, der Erhaltung der biologischen Vielfalt und der Entwicklung des ländlichen Raums dienen.Ihr Vorhaben erfüllt besondere Anforderungen in mindestens einem der Bereiche Verbraucher-, Umwelt- oder Klimaschutz und im Falle von Stallbauinvestitionen im Bereich Tierschutz.Die Summe Ihrer positiven Einkünfte hat im Durchschnitt der letzten 3 vorliegenden Steuerbescheide zum Zeitpunkt Ihrer Antragstellung EUR 110.000 je Jahr bei Ledigen und EUR 140.000 je Jahr bei Eheleuten nicht überschritten.Sie weisen Ihre beruflichen Fähigkeiten für eine ordnungsgemäße Führung des Betriebes sowie die Wirtschaftlichkeit Ihres Unternehmens und des durchzuführenden Investitionskonzeptes nach. Zudem muss eine Vorwegbuchführung für mindestens 2 Jahre vorliegen.Investitionen in Bereichen mit betrieblichen Referenzmengen sind nur im Rahmen der vorgegebenen Referenzmengen förderbar.Sie halten die Zweckbindungsfristen ein und beachten die bestehenden Förderausschlüsse.Für Existenzgründungen und Junglandwirtinnen und Junglandwirte gelten besondere Förderbestimmungen.Von der Förderung ausgeschlossen sind Unternehmen, an denen die öffentliche Hand mit mehr als 25 Prozent des Eigenkapitals beteiligt ist.