Informationen
Wenn Sie Maßnahmen zur Förderung der Fischbestände, der Gewässer und der Fischerei durchführen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Kontext
Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Sie bei Vorhaben, die die Fischbestände, Gewässer und Fischerei in Schleswig-Holstein fördern.
Sie erhalten die Förderung vor allem für
zeitlich begrenzte Besatzmaßnahmen von überörtlicher Bedeutung, speziell zur Wiedereinbürgerung verschollener oder stark gefährdeter Arten,Maßnahmen zur Verbesserung der fischereilichen und ökologischen Verhältnisse in den Gewässern,Maßnahmen zur Ermittlung der Fischbestände und ihrer Nahrungsgrundlagen, sofern sie von überörtlicher Bedeutung sind,Schulung, Aus- und Fortbildung von Fischereiaufseherinnen oder Fischereiaufsehern, Gewässerwartinnen oder Gewässerwarten und Ausbilderinnen oder Ausbildern,Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Fischereiaufsichtspersonen undÖffentlichkeitsarbeit für die Fischerei, sofern sie von überörtlicher Bedeutung ist.Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Die zuwendungsfähigen Gesamtausgaben für jede Einzelmaßnahme müssen mindestens EUR 2.500 betragen (Bagatellgrenze).
Richten Sie Ihren Antrag bitte jeweils bis zum 28.2. und 31.8. eines Jahres an das Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind
Vereinigungen der Anglerinnen und Angler sowie der Fischerinnen und Fischer in Schleswig-Holstein,Forschungseinrichtungen sowie weiterejuristische oder natürliche Personen, die sich satzungsgemäß oder durch Vertrag zur Förderung des Fischereiwesens verpflichtet haben.Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Sofern Mittel der Fischereiabgabe zur Kofinanzierung von Mitteln des Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds (EMFAF) eingesetzt werden, müssen Sie die Bestimmungen der für das jeweilige Vorhaben einschlägigen Förderrichtlinien einhalten.Sie müssen die Gesamtfinanzierung Ihres Vorhabens sicherstellen.Von der Förderung ausgeschlossen sind unter anderem
Vorhaben, die ausschließlich einen einzelbetrieblichen Nutzen erbringen,Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen,Provisionen, Leasing-Ausgaben, Präsente, Unterbringungskosten sowie Bewirtungskosten.