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Copilot für Förderungen
16. Mär. 2024 | Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz des Landes Brandenburg
Wenn Sie Maßnahmen zur Erhaltung und Entwicklung des Fischereiwesens planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Das Land Brandenburg unterstützt Sie mit Mitteln der Fischereiabgabe, wenn Sie Vorhaben durchführen, die dazu beitragen, das Fischereiwesen zu erhalten und zu entwickeln.
Sie erhalten die Förderung für
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von Art und Umfang Ihrer Maßnahme, muss jedoch mindestens EUR 250,00 betragen.
Reichen Sie bitte Ihren Antrag unter Verwendung der Antragsformulare beim Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF) ein.
Maßnahmen zum Fischbesatz zur Erhaltung, zur Förderung und Gesunderhaltung und zur umfassenden Regulierung des Fischbestands sowie zur Verringerung der Ausbreitung von invasiven und/oder gebietsfremden Arten müssen Sie bis zum 30.4. eines Jahres beantragen.
Antragsberechtigt sind Sie als
mit Sitz in Brandenburg.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
Von der Förderung ausgeschlossen sind
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