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Copilot für Förderungen
16. Mär. 2024
Wenn Sie als Gemeinde Vorhaben zur Beseitigung von Wohnungsleerständen umsetzen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt Sie als Gemeinde bei Rückbauvorhaben in Gebieten, die von Ihnen als Fördergebiet festgelegt worden sind.
Sie erhalten die Förderung für einzelne Rückbaumaßnahmen, die Teil einer Gesamtmaßnahme sind und von den Eigentümerinnen und Eigentümern oder auch Erbbauberechtigten der Gebäudegrundstücke durchgeführt werden. Dazu gehören
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu EUR 110,00 pro rückgebautem Quadratmeter Wohnfläche.
Eigentümerinnen und Eigentümer der Gebäudegrundstücke richten den Antrag auf Aufnahme ihres Rückbauvorhabens (Einzelmaßnahme) in die Gesamtmaßnahme an die zuständige Gemeinde.
Als Gemeinde richten Sie Ihren Antrag für die Gesamtmaßnahme bitte bis zum 15.1. eines Jahres an das Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern.
Antragsberechtigt sind Gemeinden in Mecklenburg-Vorpommern. Sie reichen die Fördermittel weiter an natürliche und juristische Personen als Eigentümerinnen und Eigentümer oder Erbbauberechtigte eines im Fördergebiet gelegenen Gebäudegrundstücks.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
Nicht gefördert werden unter anderem
Beta