
Zuwendungen für Freiwillige Ganztagsschulen (Richtlinien FGTS)
14. Mär. 2024 | Ministerium für Bildung und Kultur (MBK)
Informationen
Wenn Sie Bildungs- und Betreuungsangebote für Schülerinnen und Schüler an Freiwilligen Ganztagsschulen anbieten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Kontext
Das Saarland unterstützt Ihre pädagogischen Angebote für Schülerinnen und Schüler an Freiwilligen Ganztagsschule.
Sie bekommen die Förderung für ganztägige Bildungs- und Betreuungsmaßnahmen.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Dessen Höhe hängt im Einzelfall von der Dauer und Art Ihrer Bildungs- und Betreuungsmaßnahmen ab.
Anträge richten Sie für das jeweils folgende Schuljahr bitte bis zum 15.4. eines jeden Jahres an das Ministerium für Bildung und Kultur.
rechtliche Voraussetzungen
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Antragsberechtigt sind
die ganztägige Bildungs- und Betreuungsmaßnahmen anbieten.
Ihre geplanten Bildungs- und Betreuungsmaßnahmen entsprechen jeweils den Vorgaben des „Förderprogramms Freiwillige Ganztagsschulen im Saarland”.
Ihr Vorhaben ist förderfähig, wenn und soweit es ohne die Fördermittel nicht finanziert werden kann und wenn Sie die Ganztagsangebote für allgemeinbildende Schulen bis einschließlich Klassenstufe 10 ausrichten.
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