Zuwendungen für Investitionen in den Aufbau digitaler Vertriebs- und Kontrollstrukturen im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) im Land Mecklenburg-Vorpommern (InvestDigiÖPNVRL)
16. Mär. 2024 | Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern
Informationen
Wenn Sie als Verkehrsunternehmen des ÖPNV in Ausgabeprozesse für elektronische Fahrtberechtigungen investieren wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Kontext
Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt Sie als Verkehrsunternehmen des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) bei Investitionen zum Aufbau oder zur Ertüchtigung von Systemen zur Ausgabe oder Kontrolle elektronischer Fahrtberechtigungen (Fahrausweise).
Sie erhalten die Förderung für Ausgaben
im Zusammenhang mit der Beschaffung oder Ertüchtigung technischer Infrastruktur (auch Hintergrundsystemanwendungen), wenn sie für die Kontrolle elektronischer Fahrausweise zwingend benötigt werden,im Zusammenhang mit der Ersterstellung von nach dem Standard der VDV-Kernapplikation (eTicket Deutschland) benötigten Datenmodulen für die elektronische Tarifierung (inklusive Tarifbeauskunftung) – auch durch ein landesweites Auskunfts- und Vertriebssystem – und die Produktkontrolle (zum Beispiel Produkt- und Kontrollmodule, Tarifmodule),für die Anbindung an zentrale bundes- oder landesweite Hintergrundsysteme im Kontext der VDV-Kernapplikation (eTicket Deutschland),im Zusammenhang mit der Beschaffung oder Ertüchtigung technischer Infrastruktur (auch Hintergrundsystemanwendungen und einmalige beziehungsweise erstmalige Lizenzkosten), wenn sie für die diskriminierungsfreie Ausgabe elektronischer Fahrausweise im Zusammenhang mit den bundesweiten Vorgaben zum „Deutschlandticket“ zwingend benötigt werden,für die Erstbeschaffung von elektronischen Nutzermedien (Chipkarten).Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt
für Ausgaben im Zusammenhang mit der Beschaffung oder Ertüchtigung technischer Infrastruktur, wenn sie für die diskriminierungsfreie Ausgabe elektronischer Fahrausweise im Zusammenhang mit den bundesweiten Vorgaben zum „Deutschlandticket“ zwingend benötigt werden, sowie für die Erstbeschaffung von elektronischen Nutzermedien (Chipkarten) bis zu 75 Prozent undfür alle übrigen Vorhaben bis zu 90 Prozentder zuwendungsfähigen Ausgaben, bei Vorhaben von besonderem Landesinteresse in Ausnahmefällen bis zu 100 Prozent.
Richten Sie Ihren Antrag bitte an die VMV – Verkehrsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern mbH.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind
Verkehrsunternehmen des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) und des sonstigen ÖPNV, die auf der Grundlage eines mit dem Land oder mit einem Aufgabenträger des sonstigen ÖPNV abgeschlossenen Vertrages Leistungen im SPNV oder sonstigen ÖPNV erbringen, undVerkehrsunternehmen, die eigenwirtschaftliche Leistungen auf Grundlage einer Konzession eines Aufgabenträgers im Land erbringen.Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
Das Vorhaben, für das Sie die Förderung beantragen, muss im Einklang mit den Planungen und Zielen des Landes Mecklenburg-Vorpommern und der ÖPNV-Aufgabenträger nach § 3 Absatz 3 des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr in Mecklenburg-Vorpommern (ÖPNVG M-V) stehen,so konzipiert sein, dass es in den Dauerbetrieb übergehen kann.muss im Einklang mit den Planungen und Zielen des Landes Mecklenburg-Vorpommern und der ÖPNV-Aufgabenträger nach § 3 Absatz 3 des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr in Mecklenburg-Vorpommern (ÖPNVG M-V) stehen,so konzipiert sein, dass es in den Dauerbetrieb übergehen kann.Sie müssen bei Ihrem Vorhaben die Belange von Menschen mit Behinderungen und anderer Menschen mit Mobilitätsbeeinträchtigungen berücksichtigen.