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Copilot für Förderungen
15. Jul. 2017 | Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus
Wenn Sie sich als sächsische Hochschule oder Forschungseinrichtung an den EU-Förderprogrammen für Forschung und Innovation beteiligen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Der Freistaat Sachsen unterstützt Sie, wenn Sie an EU-Förderprogrammen teilnehmen wollen.
Die Förderung erhalten Sie für
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten. Der Zuschuss muss zum Erreichen des Vorhabenziels notwendig sein. Sie müssen ihn nach den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit verwenden.
Das Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus kann im Rahmen seiner Beteiligung an Ausschreibungen von wettbewerblichen EU-Förderprogrammen wie zum Beispiel ERA-Nets zu Auswahlverfahren aufrufen.
Entsprechend den ERA-Net-Ausschreibungen reichen Sie die Projektskizze und den Projektantrag im zweistufigen Verfahren oder den Projektantrag im einstufigen Verfahren in englischer Sprache beim ERA-Net-Call-Büro ein.
Ihren Antrag für die Vorbereitung von Netzwerkaktivitäten im Rahmen einer wettbewerblichen EU-Initiative können Sie auf Grundlage einer durch die EU-Kommission geplanten Ausschreibung einreichen.
Ihren Antrag richten Sie vor Beginn Ihres Vorhabens an die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB).
Antragsberechtigt sind
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
Beta