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Förderung

FM

Zuwendungen für Mehrgefahrenversicherungen (Richtlinien Mehrgefahrenversicherung – RL MGV)

16. Mär. 2024 | Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen

Unternehmen

Zuschuss

Nordrhein-Westfalen

jährlich

Informationen

Wenn Sie als kleines odeer mittleres landwirtschaftliches Unternehmen oder Unternehmen des Garten- oder Weinbaus eine Versicherung gegen mindestens 2 witterungsbedingte Risiken wie Hagel, Frost, Sturm oder Starkregen abschließen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Kontext

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie als kleines und mittleres landwirtschaftliches, garten- oder weinbauliches Unternehmen bei Ihren Ausgaben für Versicherungsprämien für von Ihnen in Nordrhein-Westfalen bewirtschaftete Flächen im Freilandgartenbau (Zierpflanzen, Baumschule, Stauden, Gemüse, Obst- und Weinbau), die mindestens 2 der witterungsbedingten Risiken Hagel, Frost, Sturm und Starkregen abdecken.

Sie erhalten die Förderung bei einem neu abgeschlossenen Mehrgefahrenversicherungsvertrag wie auch bei Erweiterung von bereits bestehenden Versicherungsverträgen.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 50 Prozent der jährlichen Versicherungsprämie.

Die Bagatellgrenze liegt bei EUR 500,00.

Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens jährlich bis zum 15.5. schriftlich und elektronisch an die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen. Legen Sie Ihrem Antrag bitte das Angebot eines Versicherungsunternehmens bei.

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen der Landwirtschaft sowie des Garten- und Weinbaus mit Betriebssitz und Flächen in Nordrhein-Westfalen.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Die Versicherung, für die Sie eine Förderung beantragen, muss folgende Regelungen enthalten: Selbstbehalt mindestens 20 Prozent,Maximalentschädigung von höchstens 80 Prozent der Versicherungssumme.
  • Selbstbehalt mindestens 20 Prozent,
  • Maximalentschädigung von höchstens 80 Prozent der Versicherungssumme.
  • Sie müssen die Versicherungsprämie jährlich entrichten, auch im Fall von Mehrjahresverträgen.
  • Die von Ihnen versicherte Fläche muss mindestens 0,3 Hektar je Nutzart groß sein.
  • Sämtliche von Ihnen in Nordrhein-Westfalen bewirtschafteten Flächen der betreffenden Nutzart müssen gegen mindestens 2 der witterungsbedingten Risiken Hagel, Frost, Sturm und Starkregen versichert sein.
  • Das Versicherungsunternehmen, bei dem Sie die Flächen versichern wollen, muss zuvor eine Rahmenvereinbarung mit dem für Landwirtschaft zuständigen Ministerium abgeschlossen haben und sich dazu bereit erklärt haben, die Vertragsdaten der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen zu übermitteln.
  • Von der Förderung ausgeschlossen sind unter anderem landwirtschaftliche, garten- und weinbauliche Unternehmen, bei denen die Kapitalbeteiligung der öffentlichen Hand mehr als 25 Prozent des Eigenkapitals des Unternehmens beträgt, und landwirtschaftliche, garten- und weinbauliche Unternehmen in Schwierigkeiten.

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