Informationen
personelle Unterstützung der Naturparkvereine oder Naturparkfördervereine für die Koordination bei der Entwicklung und Umsetzung von neuen Projekten.Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.
Wenn Sie Maßnahmen in Naturparken planen, die die biologische Vielfalt sichern, das Miteinander von Mensch und Natur optimieren, nachhaltiges Wirtschaften und Leben fördern, der Bevölkerung den Wert einer intakten Umwelt bewusst machen und die aus Natur und Landschaft resultierende Wertschöpfung gezielt steigern, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Kontext
Das Land Baden-Württemberg unterstützt Sie bei Finanzierung von Maßnahmen zur Planung, Pflege und Entwicklung der Naturparke als attraktive Erholungslandschaften.
Sie bekommen die Förderung für folgende Vorhaben:
Ausgaben für Naturparkpläne,Investitionen in die Entwicklung des Erholungswerts,Studien über natürlich vorkommende Arten und Lebensräume, über Auswirkungen von Land- und Erholungsnutzungen sowie Investitionen in Maßnahmen des Biotop- und Artenschutzes,Investitionen und Studien im Zusammenhang mit Aktionen, die der Erhaltung und Entwicklung des materiellen kulturellen Erbes dienen,Maßnahmen zur Sensibilisierung der Bevölkerung für den gesetzlichen Auftrag und die besonderen Zielsetzungen des Naturparks,Investitionen in eine nachhaltige Produktion und Vermarktung von Naturparkprodukten,Die Höhe des Zuschusses beträgt je nach Art Ihrer Maßnahme zwischen 20 Prozent und 100 Prozent der förderfähigen Kosten.
Die Bagatellgrenze liegt je nach Antragsteller bei EUR 500,00 beziehungsweise EUR 2.500.
Reichen Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der zu fördernden Maßnahme über die Geschäftsstellen der Naturparkvereine bei dem zuständigen Regierungspräsidium ein.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Ihre geplanten Maßnahmen müssen den Zielsetzungen des Naturparks entsprechen und sich aus den Naturparkplänen ableiten.Sie führen die geplanten Maßnahmen ausschließlich in ländlichen Regionen und gemäß den Vorgaben des „Maßnahmen- und Entwicklungsplan Ländlicher Raum“ (MEPL III) durch. Ihre Maßnahmen dürfen nur Gebiete betreffen, die rechtskräftig zum Naturpark erklärt wurden oder für die ein Verfahren nach gleichen Bestimmungen eingeleitet wurde.Für Maßnahmen in bebauten Ortsteilen bekommen Sie normalerweise keine Förderung. Ausnahmen hiervon sind Studien,Maßnahmen der Besucherlenkung und die Bereitstellung von Besucherinformation sowieMaßnahmen zur Sensibilisierung der Bevölkerung beziehungsweise zum Erhalt der Kulturlandschaft durch Vermarktung von regionalen Produkten.Studien,Maßnahmen der Besucherlenkung und die Bereitstellung von Besucherinformation sowieMaßnahmen zur Sensibilisierung der Bevölkerung beziehungsweise zum Erhalt der Kulturlandschaft durch Vermarktung von regionalen Produkten.Die Fördertatbestände „Naturparkpläne“ und „Projektkoordination“ können ausschließlich von den Naturparkvereinen oder Naturparkfördervereinen beantragt werden.