Informationen
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Wenn Sie als Bildungsträger innovative Ansätze und Formate in der Weiterbildung verfolgen, die Qualität von Weiterbildungsangeboten verbessern oder Qualifizierungsprojekte im Bereich der Weiterbildung anbieten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.
Kontext
Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt Sie als Bildungsträger bei Projekten,
die neue Ansätze und Formate in der Weiterbildung erproben und verbreiten,die die Qualität der Weiterbildung verbessern,die Umsetzung von Angeboten zu weiterbildungspolitisch besonders relevanten Themen stärken sowiedie Durchführung von Qualifizierungsprojekten im Bereich der Weiterbildung ermöglichen.Sie bekommen die Förderung für Projekte zu folgenden Schwerpunkten:
politische Bildung und Demokratieförderung,Bildung für nachhaltige Entwicklung,Digitalisierung in der Weiterbildung und Ausbau digitaler Kompetenzen,Transformation und Verbindung von allgemeiner und beruflicher Weiterbildung,Inklusion in der Weiterbildung,Grundbildung (beispielsweise Lerncafés),Förderung der Weiterbildungsqualität,Entwicklung und Erprobung neuer Weiterbildungsansätze und Formen der Zielgruppenansprache,neue Formate in der Weiterbildung (insbesondere Entwicklung digitaler Formate),Stärkung der Weiterbildungsbeteiligung, insbesondere von unterrepräsentierten und benachteiligten Zielgruppen,europäische Dimension in der Weiterbildung sowieGleichstellung der Geschlechter.Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben.
Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn des Vorhabens bis zum 1.10. des Vorjahres an die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD), Referat 32.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind
der Verband der Volkshochschulen von Rheinland-Pfalz e.V.,nach dem Weiterbildungsgesetz anerkannte Volkshochschulen über den Verband der Volkshochschulen,nach dem Weiterbildungsgesetz anerkannte Landesorganisationen der Weiterbildung in freier Trägerschaft sowie angehörende Einrichtungen,andere Einrichtungen der Weiterbildung gemäß § 16 des Weiterbildungsgesetzes,öffentliche oder auf gemeinnütziger Grundlage arbeitende private Institutionen, die gemäß § 17 des Weiterbildungsgesetzes geeignet sind, der Weiterbildung anerkannter Volkshochschulen oder anerkannter Landesorganisationen in pädagogisch-didaktischer Hinsicht zu dienen.Sie müssen die Zielsetzung der Projekte anhand von Output- und Ergebnisindikatoren definieren. Die Erreichung dieser Ziele muss mittels festgelegter quantitativer oder qualitativer Kriterien überprüfbar sein.Zielgruppen der Projekte können vor allem Bürgerinnen und Bürger (ab 16 Jahre), Mitarbeitende der Weiterbildungseinrichtungen sowie Kursleitende und Honorarkräfte sein.Ihr Projekt darf frühestens zum 1.1. des folgenden Jahres starten.Von der Förderung ausgeschlossen sind politische Parteien und ihre Untergliederungen.