Zuwendungen für Selbstorganisationen von Migrantinnen und Migranten
15. Mär. 2024 | Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen
Informationen
Wenn Sie eine Migrantenorganisation begründen und Projekte zur besseren Teilhabe durchführen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Kontext
Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Selbstorganisationen von Migrantinnen und Migranten.
Sie erhalten eine
Anschubförderung für eine Migrantenselbstorganisation im Aufbau,Einzelprojektförderung für Projekte, die Menschen mit Migrationshintergrund in unterschiedlichsten gesellschaftlichen Bereichen eine bessere Teilhabe ermöglichen,Partnerprojektförderung für regionale Projekte zur Unterstützung, Qualifizierung und Vernetzung von Migrantenselbstorganisationen.Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt
in der Anschubförderung bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal aber EUR 6.000 undbei Einzel- und Partnerprojekten bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.Richten Sie Ihren Antrag bitte an die Bezirksregierung Arnsberg. Die Antragsfrist wird für jede neue Förderphase rechtzeitig bekanntgegeben.
Es wird empfohlen, das Online-Portal zu nutzen. Wenn Sie Ihren Antrag digital übermittelt haben, müssen Sie ihn zusätzlich per Post einreichen.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind im Land Nordrhein-Westfalen ansässige Migrantenselbstorganisationen.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Mindestens die Hälfte der Mitglieder, der Vorstandspositionen und der aktiv Verantwortlichen in Ihrem Verein oder Zusammenschluss müssen Menschen mit Migrationshintergrund sein.Sie müssen Ihre Aktivitäten vorrangig auf Menschen mit Migrationshintergrund in Deutschland und nicht auf die Umstände in den Herkunftsländern ausrichten.Sie müssen als gemeinnützig anerkannt, von in- oder ausländischen staatlichen Strukturen und Parteien unabhängig und im Vereinsregister eingetragen sein.Sie müssen zur Zusammenarbeit mit den vom Land geförderten Strukturen der Integration bereit sein.Sie müssen Ihre Maßnahmen innerhalb des Landes Nordrhein-Westfalen durchführen.Bitte beachten Sie, dass der Durchführungszeitraum Ihrer Maßnahmen spätestens am 31.12.2024 enden muss.