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Förderung

FM

wahrscheinlich abgelaufen

Zuwendungen für Selbstorganisationen von Migrantinnen und Migranten

15. Mär. 2024 | Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen

Verband +2

vor 2 Jahren

6.000€

Zuschuss

Nordrhein-Westfalen

3 Jahre

Informationen

Wenn Sie eine Migrantenorganisation begründen und Projekte zur besseren Teilhabe durchführen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Kontext

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Selbstorganisationen von Migrantinnen und Migranten.

Sie erhalten eine

  • Anschubförderung für eine Migrantenselbstorganisation im Aufbau,
  • Einzelprojektförderung für Projekte, die Menschen mit Migrationshintergrund in unterschiedlichsten gesellschaftlichen Bereichen eine bessere Teilhabe ermöglichen,
  • Partnerprojektförderung für regionale Projekte zur Unterstützung, Qualifizierung und Vernetzung von Migrantenselbstorganisationen.
  • Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

    Die Höhe des Zuschusses beträgt

  • in der Anschubförderung bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal aber EUR 6.000 und
  • bei Einzel- und Partnerprojekten bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
  • Richten Sie Ihren Antrag bitte an die Bezirksregierung Arnsberg. Die Antragsfrist wird für jede neue Förderphase rechtzeitig bekanntgegeben.

    Es wird empfohlen, das Online-Portal zu nutzen. Wenn Sie Ihren Antrag digital übermittelt haben, müssen Sie ihn zusätzlich per Post einreichen.

    rechtliche Voraussetzungen

    Antragsberechtigt sind im Land Nordrhein-Westfalen ansässige Migrantenselbstorganisationen.

    Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Mindestens die Hälfte der Mitglieder, der Vorstandspositionen und der aktiv Verantwortlichen in Ihrem Verein oder Zusammenschluss müssen Menschen mit Migrationshintergrund sein.
  • Sie müssen Ihre Aktivitäten vorrangig auf Menschen mit Migrationshintergrund in Deutschland und nicht auf die Umstände in den Herkunftsländern ausrichten.
  • Sie müssen als gemeinnützig anerkannt, von in- oder ausländischen staatlichen Strukturen und Parteien unabhängig und im Vereinsregister eingetragen sein.
  • Sie müssen zur Zusammenarbeit mit den vom Land geförderten Strukturen der Integration bereit sein.
  • Sie müssen Ihre Maßnahmen innerhalb des Landes Nordrhein-Westfalen durchführen.
  • Bitte beachten Sie, dass der Durchführungszeitraum Ihrer Maßnahmen spätestens am 31.12.2024 enden muss.
  • Chatte mit der Förderung

    Beta