Zuwendungen für den Ausbau der wirtschaftsnahen Infrastruktur (Infrastrukturrichtlinie)
15. Mär. 2024 | Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern
Informationen
Wenn Sie Investitionen in die öffentliche Infrastruktur planen, die für die wirtschaftliche Entwicklung vor Ort notwendig sind, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Kontext
Das Land Mecklenburg-Vorpommern fördert Vorhaben für den Ausbau der öffentlichen Infrastruktur, wenn sie für die Entwicklung der gewerblichen Wirtschaft erforderlich sind.
Sie erhalten die Förderung für
die Erschließung, den Ausbau und die Revitalisierung von Industrie- und Gewerbegelände,die Errichtung, Modernisierung oder den Ausbau von Verkehrsanlagen zur Anbindung von Gewerbebetrieben oder Gewerbegebieten an das überregionale Straßen- oder Schienenverkehrsnetz, von Wasserversorgungsleitungen und -verteilungsanlagen, von Abwasser-, Strom-, Gas-, Fernwärme- und anderen Energieleitungen zur Anbindung von Gewerbebetrieben an das regionale oder überregionale Versorgungsnetz,die Errichtung, Modernisierung und Erweiterung öffentlicher Einrichtungen des Tourismus sowie die Geländeerschließung für den Tourismus,die Errichtung, Modernisierung und den Ausbau von Gewerbezentren (Forschungs-, Telematik-, Technologie-, Gründerzentren oder -parks),die Errichtung, Modernisierung und den Ausbau von Einrichtungen der beruflichen Ausbildung,die Errichtung oder den Ausbau von Kommunikationsverbindungen (bis zur Anbindung an das Netz oder den nächsten Knotenpunkt),die Errichtung oder den Ausbau von Anlagen für die Beseitigung oder Reinigung von gewerblichem Abwasser und Abfall,die Errichtung oder den Ausbau von Hafeninfrastruktureinrichtungen (Vorhaben müssen bei der Europäischen Kommission einzeln notifiziert werden),die Errichtung, den Ausbau oder die Modernisierung von Forschungsinfrastruktur bei wirtschaftsnahen gemeinnützigen außeruniversitären Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen,die Beseitigung von Industrie- und militärischen Altlasten, die die wirtschaftliche Entwicklung eines Standortes hemmen,die Erarbeitung von integrierten regionalen Entwicklungskonzepten durch Dritte,die Installation von Kooperationsnetzwerken,die Installation von Innovationsclustern,Planungs- und Beratungsleistungen zur Vorbereitung und Durchführung förderfähiger Infrastrukturmaßnahmen,den Bau oder Ausbau von Energieinfrastrukturen.Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt normalerweise bis zu 60 Prozent, wenn bestimmte Kriterien vorliegen bis zu 90 Prozent, befristet für Bewilligungen bis zum 31.12.2023 in Ausnahmefällen auch bis zu 95 Prozent der förderfähigen Kosten.
Davon abweichend beträgt die Höhe der Förderung
für Errichtung, Ausbau oder Modernisierung von Forschungsinfrastruktur je nach Vorhaben bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben,für die Erarbeitung von integrierten regionalen Entwicklungskonzepten durch Dritte bis zu 75 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal jedoch EUR 50.000,für die Installation von Innovationsclustern bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, normalerweise jedoch maximal EUR 5 Millionen für einen Zeitraum von 10 Jahren,für Planungs- und Beratungsleistungen zur Vorbereitung und Durchführung förderfähiger Infrastrukturmaßnahmen bis zu 75 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.Ihren Antrag richten Sie bitte vor Beginn Ihres Vorhabens an das Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI).
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind
kommunale und weitere Gebietskörperschaften sowie Gemeindeverbände in Mecklenburg-Vorpommern, die der Kommunalaufsicht unterstehen, und gegebenenfalls andere juristische Personen des öffentlichen Rechts,juristische Personen, die steuerbegünstigte Zwecke erfüllen und nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtet sind,im Fall von Errichtung, Ausbau oder Modernisierung von Forschungsinfrastruktur bei wirtschaftsnahen gemeinnützigen außeruniversitären Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen Zusammenschlüsse und Vereinigungen von mindestens 3 Partnern, wovon mindestens ein Partner ein Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sein muss.,im Fall von Bau oder Ausbau von Energieinfrastrukturen auch Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft.Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
Ihr Vorhaben muss im Zusammenhang mit der Schaffung und Sicherung gewerblicher Arbeitsplätze notwendig sein.Sie müssen die Gesamtfinanzierung des Vorhabens und die Finanzierung der Folgekosten sichern.Sie gewährleisten die Erfüllung der Förderbestimmungen bis 25 Jahre nach Fertigstellung.Für die einzelnen Förderbereiche gelten besondere Voraussetzungen.Nicht gefördert werden
Ausgaben für den Grunderwerb (ausgenommen Errichtung/Ausbau von Anlagen für die Reinigung von Abwasser, Geländeerschließung für den Tourismus, Errichtung/Ausbau von Kommunikationsverbindungen Errichtung oder Ausbau von Anlagen für die Beseitigung/Reinigung von gewerblichem Abwasser und Abfall),Ausgaben der Bauleitplanung,Ausgaben des Unterhalts, für Wartung, Betrieb, Ersatzbeschaffung und sonstige Folgekosten,Unternehmen in Schwierigkeiten.