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Copilot für Förderungen
16. Mär. 2024 | Niedersächsisches Kultusministerium
Wenn Sie als Kommune in Niedersachsen neue Betreuungsplätze für Kinder unter 3 Jahren schaffen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Das Land Niedersachsen unterstützt Sie als Kommune bei der Verwirklichung der Tagesbetreuung für Kinder unter 3 Jahren.
Sie erhalten die Förderung für den weiteren Ausbau der Betreuung durch neu geschaffene Betreuungsplätze.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe Ihres Zuschusses beträgt EUR 12.000 für eine Tageseinrichtung und EUR 4.000 für einen Tagespflegeplatz, wenn Ihre Ausgaben für die Tageseinrichtung mindestens EUR 13.000 und für die Tagespflege mindestens EUR 4.300 waren.
Stellen Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens bei dem zuständigen Regionalen Landesamt für Schule und Bildung (RLSB).
Antragsberechtigt sind als Erstempfängerinnen die Kommunen. Sie können die Zuwendung an Dritte als Letztempfänger weiterleiten.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
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