Zuwendungen für die Einführung und Beibehaltung des ökologisch-biologischen Landbaus (Extensivierungsrichtlinie 2023)
16. Mär. 2024 | Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern
Informationen
Wenn Sie ökologisch-biologischen Landbau in Ihrem landwirtschaftlichen Betrieb einführen oder fortführen möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Kontext
Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt Sie bei der Einführung oder Beibehaltung von ökologisch-biologischem Landbau in Ihrem landwirtschaftlichen Betrieb.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt grundsätzlich
für die Einführung des ökologisch-biologischen Landbaus EUR 1.300 je Hektar Dauerkulturen, EUR 630,00 je Hektar Gemüsefläche, EUR 350,00 je Hektar übrige Ackerfläche und EUR 425,00 je Hektar Dauergrünland für einen Zeitraum von 2 Jahren sowiefür die Beibehaltung des ökologisch-biologischen Landbaus EUR 850,00 je Hektar Dauerkulturen, EUR 490,00 je Hektar Gemüsefläche, EUR 284,00 je Hektar übrige Ackerfläche und EUR 284,00 je Hektar Dauergrünland.Abhängig von der Lage des Gebiets, das Sie bewirtschaften, und von der Art Ihres Vorhabens kann der Zuschuss erhöht oder gemindert werden.
Reichen Sie Ihren Antrag bitte bis zum 31.12. des Vorjahres über das Agrar-Antragsportal von Mecklenburg-Vorpommern ein. Bewilligungsbehörde ist das für Sie zuständige Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind natürliche oder juristische Personen oder Vereinigungen natürlicher oder juristischer Personen unabhängig von der Rechtsform, die eine landwirtschaftliche Tätigkeit ausüben.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
Sie erhalten die Förderung ausschließlich für Flächen, deren Mindestparzellengröße 0,1 Hektar beträgt,die in Mecklenburg-Vorpommern liegen,auf denen nicht gleichzeitig landwirtschaftsbezogene Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen nach den §§ 15 und 16 des Bundesnaturschutzgesetzes umgesetzt werden undfür die Sie die Teilnahme an jährlichen Kontrollverfahren nachweisen.deren Mindestparzellengröße 0,1 Hektar beträgt,die in Mecklenburg-Vorpommern liegen,auf denen nicht gleichzeitig landwirtschaftsbezogene Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen nach den §§ 15 und 16 des Bundesnaturschutzgesetzes umgesetzt werden undfür die Sie die Teilnahme an jährlichen Kontrollverfahren nachweisen.Bei Einführung des ökologisch-biologischen Landbaus beachten Sie bitte: Wenn Sie Ihren Antrag stellen, muss sich ein Flächenanteil von mindestens 60 Prozent in Bezug auf die gesamte landwirtschaftliche Nutzfläche Ihres Betriebes im zweijährigen Umstellungszeitraum (Übergang von nichtökologischem Anbau auf ökologisch-biologischen Anbau) befinden.Sie müssen im Verpflichtungszeitraum (grundsätzlich vom 1.1. bis zum 31.12. eines Jahres) im gesamten Betrieb ökologische Anbauverfahren betreiben. Der Verpflichtungszeitraum beträgt 5 Jahre.