Informationen
Wenn Sie Maßnahmen im Bereich der Abwasserbeseitigung planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss oder ein Darlehen erhalten.
Kontext
Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie bei der Finanzierung von Maßnahmen im Bereich der Abwasserbeseitigung.
Sie bekommen die Förderung für Vorhaben in folgenden Förderbereichen:
Förderbereich 1: Industrielle und gewerbliche Abwasserbeseitigung,Förderbereich 2.1: Energie- und Ressourceneffizienz auf öffentlichen Abwasseranlagen,Förderbereich 2.2: Konzepte zum Schutz von Abwasseranlagen vor Hochwasser und Starkregen,Förderbereich 2.3: Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels,Förderbereich 3: Reduzierung von Stoffeinträgen aus öffentlichen Kläranlagen,Förderbereich 4.1: Misch- und Niederschlagswasserbehandlung sowie -rückhaltung,Förderbereich 4.2: Retentionsbodenfilteranlagen,Förderbereich 4.3: Weitergehende Behandlung von Misch- und Niederschlagswasser,Förderbereich 5.1: Fremdwasser – öffentliche Kanalsanierung,Förderbereich 5.2: Fremdwasser – private Kanalsanierung,Förderbereich 5.3: Sanierung der Abwasseranlagen auf kommunalen oder privaten Liegenschaften undFörderbereich 6: Forschungs- und Entwicklungsprojekte zur Abwasserbeseitigung.Sie bekommen die Förderung je nach Programmbereich als Darlehen oder Zuschuss.
Die Höhe der Förderung ist abhängig von der Art und dem Umfang Ihres geplanten Vorhabens.
Richten Sie Ihren Antrag bitte möglichst über das Kundenportal an die NRW.BANK.
Ihren Antrag für Forschungs- und Entwicklungsprojekte zur Abwasserbeseitigung richten Sie bitte einschließlich einer Projektbeschreibung an das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV).
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind je nach Förderbereich
gewerbliche Unternehmen des privaten Rechts oder Unternehmen und juristische Personen des öffentlichen Rechts,Gemeinden, Gemeindeverbände, Zweckverbände und kommunale Einrichtungen sowie sonstige juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts undPrivatpersonenals Abwasserbeseitigungspflichtige sowie
Forschungseinrichtungen für Forschungs- und Entwicklungsprojekte zur Abwasserbeseitigung.Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
Sie dürfen mit dem Vorhaben nicht vor Antragstellung begonnen haben.Weitere Voraussetzungen sind in den einzelnen Programmbereichen festgelegt.