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Copilot für Förderungen
16. Dez. 2024 | Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport
Wenn Sie als nichtkommunaler Träger der Daseinsvorsorge Schäden an Ihrer Infrastruktur beseitigen, die durch die Ostsee-Sturmflut vom 19.10.2023 bis 21.10.2023 entstanden sind, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.
Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Sie bei Wiederaufbaumaßnahmen von Infrastruktur der Daseinsvorsorge in nichtkommunaler Trägerschaft, die durch die Ostsee-Sturmflut vom 19.10.2023 bis 21.10.2023 beschädigt worden ist.
Sie bekommen die Förderung für
Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Die Bagatellgrenze liegt bei EUR 5.000.
Richten Sie Ihren Antrag bitte an die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH).
Reichen Sie Ihren Antrag bitte bis zum 30.4.2024 ein.
Antragsberechtigt sind ausschließlich nichtkommunale Träger von
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Beta