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Copilot für Förderungen
16. Mär. 2024 | Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur
Wenn Sie mit Ihrer Maßnahme bedrohte Tier- und Pflanzenarten schützen möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.
Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Sie bei der Durchführung von Maßnahmen des Tier- und Pflanzenartenschutzes, die der Erhaltung oder Wiedereinbürgerung von bedrohten Tier- und Pflanzenarten und der Erfüllung der Vorgaben des Artenhilfsprogramms dienen.
Sie erhalten die Förderung vor allem für
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses wird für jeden Fall einzeln festgesetzt. Bemessungsgrundlage sind Ihre zuwendungsfähigen Gesamtausgaben.
Richten Sie Ihren Antrag bitte bis zum 30.9. des laufenden Haushaltsjahres an das Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur.
Antragsberechtigt sind natürliche oder juristische Personen des privaten Rechts.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Beta