Zuwendungen für das Jugendaufbauwerk Schleswig-Holstein
16. Mär. 2024 | Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur
Informationen
Wenn Sie Projekte für die Berufsausbildung Jugendlicher planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Kontext
Das Land Schleswig-Holstein unterstützt das Jugendaufbauwerk Schleswig-Holstein, das Jugendliche und junge Erwachsene ganzheitlich auf ihrem beruflichen Bildungsweg betreut.
Im Rahmen von Investitionsmaßnahmen werden gefördert:
Errichtung (Bau und Ausstattung)Ausbau (Erweiterungsbau und Ausstattung)Modernisierung (energetische Maßnahmen, Umbau, Substanzverbesserung durch Anpassung der Ausstattung an gesetzliche Vorgaben und den technischen Standard)Ausstattung (Beschaffung von Einrichtungsgegenständen, beweglichem Inventar einschließlich Fahrzeugen)Im Rahmen von Bildungsmaßnahmen zur Unterstützung benachteiligter Jugendlicher werden gefördert:
Kooperation mit mindestens einem Bildungsträger in der jeweiligen Region mit dem Ziel einer beruflichen ErstqualifikationProjekte zur Integration junger Flüchtlinge und deren Vorbereitung – in Zusammenarbeit mit den Beruflichen Schulen und Unternehmen – auf den Ausbildungs- und ArbeitsmarktMaßnahmen zur Förderung digitaler Kompetenzen von jungen Menschen, um sie auf die Anforderungen der digitalen Arbeitswelt vorzubereitenMaßnahmen zur Vorbereitung auf den Übergang von Schule in den Beruf mit den inhaltlichen Schwerpunkten: Nachhaltigkeit, Klimaschutz, Energiegewinnung, RessourcenschonungFinanzierung des von Einrichtungen des Jugendaufbauwerks zu erbringenden Eigenanteils bei Förderprogrammen des Bundes oder der EU zur Verbesserung des Übergangs von der Schule in den BerufEine die jeweiligen Maßnahmen begleitende Kinderbeaufsichtigung ist ausdrücklich erwünscht und förderfähig.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe Ihres Zuschusses beträgt bis zu 70 Prozent und zur Unterstützung benachteiligter Jugendlicher bei besonderem Landesinteresse bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Investitionsausgaben.
Die Bagatellgrenze liegt bei EUR 5.000.
Die Förderdauer für Bildungsmaßnahmen zur Unterstützung benachteiligter Jugendlicher beträgt bis zu 12 Monate mit einer einmaligen Option auf Verlängerung bis zu 24 Monate.
Ihren Antrag stellen Sie nach Aufforderung bei dem Schleswig-Holsteinischen Institut für Berufliche Bildung (SHIBB).
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Sie als Träger der Arbeit gemäß § 6 Absatz 2 des Gesetzes über das Jugendaufbauwerk mit Sitz in Schleswig-Holstein.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
Sie bringen einen Eigenanteil von mindestens 30 Prozent (bei Unterstützung benachteiligter Jugendlicher bei besonderem Landesinteresse 10 Prozent) ein.Wenn Sie einen Zuschuss erhalten haben, verwenden Sie die damit errichteten Immobilien und beschafften Ausstattungsgegenstände ausschließlich für die Aufgaben und Tätigkeiten des Jugendaufbauwerks. Investitionen in Ausstattung müssen einen unmittelbaren Bezug zum teilnehmenden jungen Menschen haben und dürfen nicht nur von Mitarbeitenden des JAW genutzt werden.Für den Verkauf, die Vermietung, die Verpachtung oder Verleihung von mit gewährten Zuwendungen errichteten Immobilien und beschafften Gegenständen holen Sie eine Genehmigung des Ministeriums ein.Für Instandhaltungsmaßnahmen erhalten Sie keine Förderung.Sie halten die Regelungen zum gesetzlichen Mindestlohn in Schleswig-Holstein ein.Mit dem Projekt beginnen Sie erst, wenn eine Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn oder ein entsprechender Bewilligungsbescheid erteilt worden ist.