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Copilot für Förderungen

16. Mär. 2024 | Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur
Wenn Sie als gemeinnütziger Verband im Naturschutz in Schleswig-Holstein tätig sind, können unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss zu Ihren Verwaltungskosten erhalten.
Das Land Schleswig-Holstein beteiligt sich an der Deckung persönlicher, sächlicher und investiver Ausgaben in der Verwaltung von Naturschutzverbänden.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal jedoch EUR 40.000.
Ihren Antrag richten Sie bitte 3 Monate vor Beginn des Förderjahres an das Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur.
Für die Erstellung Ihres Antrags nutzen Sie bitte die Antragsformulare.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Antragsberechtigt sind rechtsfähige und gemeinnützige Naturschutzverbände mit Sitz beziehungsweise Sitz der Geschäftsstelle in Schleswig-Holstein.
Sie müssen
Beta