Informationen
Wenn Sie ein Projekt im Natur- oder Landschaftsschutz durchführen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Kontext
Das Saarland unterstützt Sie bei Einzelprojekten zum Schutz, zur Erhaltung und zur Entwicklung von Natur und Landschaft. Die Förderung erfolgt aus Mitteln des Landes, des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes (ELER) und der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK).
Sie erhalten die Förderung für folgende Vorhaben:
ELER-Maßnahmen: Ausarbeitung oder Fortschreibung von Schutz- und Bewirtschaftungsplänen für Natura-2000-Gebiete und sonstige Gebiete mit hohem Naturwert,GAK-Maßnahmen: nicht-produktiver investiver Naturschutz, Vertragsnaturschutz,Maßnahmen ohne Beteiligung des ELER und der GAK (Landesmaßnahmen): beispielsweise Gestaltungs-, Schutz-, Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen.Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt je nach Art Ihres Vorhabens zwischen maximal 10 und 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Bagatellgrenze liegt bei EUR 5.000.
Ihren Antrag richten Sie vor Beginn der Maßnahme an das Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind für
ELER-Maßnahmen: juristische Personen des privaten Rechts, dem öffentlichen Zweck dienende juristische Personen, Gebietskörperschaften und deren Zusammenschlüsse,GAK-Maßnahmen: Gebietskörperschaften und deren Zusammenschlüsse, gemeinnützige juristische Personen, Betriebsinhaber, die eine landwirtschaftliche Tätigkeit auf überwiegend landwirtschaftlich genutzten Flächen ausüben und den Betrieb selbst bewirtschaften, sowie andere Landbewirtschafter,Landesmaßnahmen: Körperschaften des öffentlichen Rechts und deren Zusammenschlüsse sowie natürliche und juristische Personen.Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Ihr Objekt muss sich im Saarland befinden und Sie müssen Ihre Maßnahme im Saarland durchführen.Ihre Maßnahme muss den Zielen und Grundsätzen des Saarländischen Naturschutzgesetzes entsprechen.Ihr Vorhaben sollte grundsätzlich aus vorliegenden Naturschutzplänen abzuleiten sein, beispielsweise aus Schutz- und Bewirtschaftungsplänen für Natura-2000-Gebiete und sonstige Gebiete mit hohem Naturwert,aus einer Entwicklungsstudie, einer gutachterlichen Aussage oder Erhebung (beispielsweise Biotopkartierung) oderaus der saarländischen Biodiversitätsschutzkonzeption, dem Landschaftsprogramm oder einem Landschaftsplan.aus Schutz- und Bewirtschaftungsplänen für Natura-2000-Gebiete und sonstige Gebiete mit hohem Naturwert,aus einer Entwicklungsstudie, einer gutachterlichen Aussage oder Erhebung (beispielsweise Biotopkartierung) oderaus der saarländischen Biodiversitätsschutzkonzeption, dem Landschaftsprogramm oder einem Landschaftsplan.