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Copilot für Förderungen
15. Mär. 2024 | Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
Wenn Sie Maßnahmen planen, mit denen die Lebensbedingungen von Heimtieren verbessert werden, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Der Freistaat Sachsen fördert Maßnahmen zur Verbesserung der Aufnahme, Unterbringung und Pflege von Heimtieren und in Einzelfällen von Nutztieren.
Sie erhalten die Förderung für
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe der Förderung beträgt bei
Ihren Antrag für investive Maßnahmen stellen Sie bitte vor Beginn der zu fördernden Maßnahme bis zum 15.3. eines Jahres bei der Landesdirektion Sachsen. Ihren Antrag für Personalausgaben und Sachausgaben können Sie jederzeit bei der Landesdirektion Sachsen einreichen.
Antragsberechtigt sind gemeinnützige Tierschutzvereine in Sachsen.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
Beta