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Förderung

FM

Zuwendungen im Rahmen des Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds

05. Mär. 2024 | Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI)

Verband +4

in 1 Jahr

Zuschuss

Deutschland

36 Monate

Informationen

Wenn Sie Maßnahmen zur effizienten Steuerung der Migrationsströme und zur Bewältigung der entstehenden Folgen durchführen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Kontext

Das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) unterstützt Ihr Projekt im Bereich Asyl, legale Migration, Integration, europäische Solidarität, Rückkehr und Bekämpfung irregulärer Migration.

Mitfinanziert werden Maßnahmen

  • zur Stärkung und Weiterentwicklung aller Aspekte des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems,
  • zur Stärkung und Weiterentwicklung der legalen Migration in die Mitgliedsstaaten und zur Unterstützung der wirksamen Integration und sozialen Inklusion von Drittstaatsangehöriger,
  • zur Bekämpfung der irregulären Migration,
  • zur Förderung einer wirksamen, sicheren und würdevollen Rückkehr und Wiedereingliederung in Drittländer als Beitrag zur Bekämpfung der illegalen Einwanderung,
  • zur Stärkung der Solidarität und gerechten Aufteilung der Verantwortung unter den Mitgliedstaaten.
  • Sie erhalten die Förderung als Zuschuss für einen Zeitraum von bis zu 36 Monaten.

    Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 75 Prozent der förderfähigen Kosten und mindestens EUR 100.000 pro Jahr der Projektlaufzeit.

    Ihren Antrag richten Sie bitte mindestens 6 Monate vor Projektbeginn schriftlich oder ab dem 1.1.2023 verpflichtend elektronisch über das IT-System für die Innenfonds (ITSI) an das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Ihren Antrag können Sie frühestens 12 Monate vor dem geplanten Projektbeginn stellen.

    Bitte beachten Sie den Förderaufruf sowie weitere Informationen und Kontaktdaten der Bewilligungsstellen im Internet.

    Fristen

    Ihren Antrag stellen Sie bitte bis spätestens 30.6.2027.

    rechtliche Voraussetzungen

    Antragsberechtigt sind

  • eingetragene juristische Personen des privaten oder des öffentlichen Rechts sowie
  • internationale Organisationen.
  • Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Ihre Maßnahmen entsprechen den zugrunde liegenden Rechtsgrundlagen der Europäischen Union sowie den Förderzielen des deutschen Nationalen Programms.
  • Sie richten sich mit den Maßnahmen an den definierten Personenkreis.
  • Ihr Projekt weist einen sogenannten EU-Mehrwert auf.
  • Sie dürfen mit dem Vorhaben keine Gewinne erzielen.
  • Chatte mit der Förderung

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