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Copilot für Förderungen
16. Mär. 2024 | Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur
Wenn Ihnen als Landwirtin oder Landwirt durch Einschränkungen in der Bewirtschaftung von Dauergrünland in den EU-Vogelschutzgebieten, Natura-2000-Gebieten oder Naturschutzgebieten in Schleswig-Holstein zusätzliche Kosten und Einkommensverluste entstehen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen finanziellen Ausgleich erhalten.
Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Sie als Unternehmen finanziell bei der Erhaltung von ökologisch wertvollem Dauergrünland in den EU-Vogelschutzgebieten, in den FFH-Gebieten (Natura-2000-Gebiete) und in den Naturschutzgebieten in Schleswig-Holstein. Dies geschieht mit Mitteln der Europäischen Union (EU).
Sie erhalten einen Ausgleich für die Kosten und Einkommensverluste, die sich infolge von Beschränkungen der landwirtschaftlichen Nutzung in Natura 2000-Gebieten ergeben.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe Ihres Zuschusses beträgt im Jahr EUR 90,00 pro Hektar. In bestimmten EU-Vogelschutzgebieten beträgt der Zuschuss EUR 170,00 pro Hektar.
Die Förderung erhalten Sie nur, wenn Sie einen Mindestbetrag von EUR 160,00 erreichen.
Richten Sie Ihren Antrag bitte elektronisch jeweils bis zum 15.5. eines Jahres an das Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung.
Antragsberechtigt sind Inhaberinnen und Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe in Schleswig-Holstein.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
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