Informationen
Antragsberechtigt sind je nach Vorhaben
Wenn Sie wasserwirtschaftliche Vorhaben von öffentlichem Interesse planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Kontext
Der Freistaat Bayern unterstützt Sie als Gebietskörperschaft, öffentlich-rechtlichen Zusammenschluss von Gebietskörperschaften oder als Kommunalunternehmen bei der Durchführung wasserwirtschaftlicher Vorhaben von öffentlichem Interesse, die ohne Zuwendungen nicht oder nicht im notwendigen Umfang durchgeführt werden könnten.
Sie bekommen die Förderung für folgende Vorhaben:
Nichtstaatlicher Wasserbau (Teil A), unter anderem: Ausbauvorhaben zur Erstellung und Verbesserung des Hochwasserschutzes bebauter Gebiete,Beseitigung von Hochwasserschäden an Gewässern und Wasserbauten,Gewässerpflege- und -unterhaltungsvorhaben,Hochwasserschutz- und Rückhaltekonzepte, Konzepte zum kommunalen Sturzflut-Risikomanagement, Gefährdungs- und Risikobetrachtungen für Hochwasser- und Starkregenereignisse sowieAusbauvorhaben zur naturnahen Entwicklung und Gestaltung von Gewässern und/oder ihrer Auen, insbesondere zur Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie,Ausbauvorhaben zur Erstellung und Verbesserung des Hochwasserschutzes bebauter Gebiete,Beseitigung von Hochwasserschäden an Gewässern und Wasserbauten,Gewässerpflege- und -unterhaltungsvorhaben,Hochwasserschutz- und Rückhaltekonzepte, Konzepte zum kommunalen Sturzflut-Risikomanagement, Gefährdungs- und Risikobetrachtungen für Hochwasser- und Starkregenereignisse sowieAusbauvorhaben zur naturnahen Entwicklung und Gestaltung von Gewässern und/oder ihrer Auen, insbesondere zur Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie,Härtefälle der öffentlichen Wasserversorgung und Abwasserentsorgung (Teil B): bauliche Vorhaben zur Sanierung bestehender Anlagen der öffentlichen Wasserversorgung und Abwasserentsorgung in Härtefällen, wenn diese zu einer unzumutbaren Belastung von Gebietskörperschaften und Bürgerinnen und Bürgern führen.Vorhaben zur Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie bei Anlagen der öffentlichen Abwasserentsorgung (Teil C).Darüber hinaus können Sie Förderungen für Sonderprogramme und kommunale Pilotvorhaben erhalten.
Die Förderung erhalten Sie als Zuschuss.
Die Förderhöhe beträgt je nach Vorhaben bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten.
Das Antragsverfahren ist mehrstufig.
Anmeldungen von Vorhaben zur Aufnahme in die Programme der einzelnen Förderbereiche müssen Sie beim örtlich zuständigen Wasserwirtschaftsamt einreichen.
Anhand der von den Wasserwirtschaftsämtern baufachlich vorgeprüften Anmeldungen erstellen die Regierungen Dringlichkeitslisten.
Das Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz stellt auf der Grundlage der Dringlichkeitslisten der Regierungen die Förderprogramme auf.
Bitte beachten Sie die weiteren Fördermöglichkeiten im Rahmen der Sonderprogramme „Berghütten“, „Kommunale Trinkbrunnen“ und „vierte Reinigungsstufe“ der RZWas 2021.
Reichen Sie bitte Ihren Antrag mit den erforderlichen Antragsunterlagen beim örtlich zuständigen Wasserwirtschaftsamt ein.
rechtliche Voraussetzungen
Gebietskörperschaften (einschließlich deren Eigenbetriebe)öffentlich-rechtliche Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften sowieKommunalunternehmen.Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Sie müssen die Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit des Vorhabens nachweisen.Weitere Voraussetzungen finden Sie in den jeweiligen Programmteilen.