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Copilot für Förderungen
15. Mär. 2024 | Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen
Wenn Sie Alleen neu anlegen oder wiederherstellen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie bei Projekten zur Schaffung und Erhaltung von Alleen.
Sie erhalten die Förderung für
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt 80 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben. Der Höchstförderung beträgt EUR 750,00 pro Baum.
Für Gemeinden und Gemeindeverbände beträgt die Bagatellgrenze EUR 12.500, für natürliche und juristische Personen EUR 2.000.
Stellen Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der zu fördernden Maßnahme bei der zuständigen Bezirksregierung.
Antragsberechtigt sind Gemeinden, Gemeindeverbände sowie natürliche und juristische Personen des Privatrechts.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft.
Nicht gefördert wird die Anpflanzung von Obstbäumen an Kreis- und Gemeindestraßen.
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