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Copilot für Förderungen
15. Mär. 2024 | Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Wenn Sie in Niedersachsen ein Technologie- und Gründerzentrum modernisieren oder neu bauen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Das Land Niedersachsen unterstützt Sie mit Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) beim Bau und bei der Modernisierung von Technologie- und Gründerzentren.
Sie erhalten die Förderung für investive Ausgaben für
sowie außerdem für erhöhte Investitionsausgaben, die sich aus einer stärker an der Kreislaufwirtschaft oder zur Anpassung an den Klimawandel orientierten Projektplanung ergeben.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt normalerweise in der Regionenkategorie „stärker entwickelte Region – SER“ bis zu 40 Prozent und in der Regionenkategorie „Übergangsregion – ÜR“ bis zu 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der zu fördernden Maßnahme über das Kundenportal an die Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank).
Antragsberechtigt sind vorzugweise kommunale Gebietskörperschaften, daneben auch juristische Personen, die steuerbegünstigte Zwecke verfolgen (zum Beispiel gemeinnützige GmbH, Stiftungen, eingetragene Vereine) sowie sonstige juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts, die nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtet sind, als Träger der Technologie- und Gründerzentren.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
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