Informationen
Wenn Sie Projekte zur Integration von Migrantinnen und Migranten, zur Flüchtlingshilfe und zur interkulturellen Öffnung durchführen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Kontext
Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt die Migrationsarbeit in Sachsen-Anhalt.
Sie können eine Förderung für folgende Projekte und Maßnahmen erhalten:
Information, Beratung und Unterstützung von Migrantinnen und Migranten sowie Flüchtlingen,Verbesserung von Selbstorganisation, Partizipation und Integration von Migrantinnen und Migranten sowie Geflüchteten,Förderung interkultureller Begegnung und Verständigung,interkulturelle Öffnung von Organisationen, Einrichtungen und sozialen Diensten,Bekämpfung von Fremdenfeindlichkeit, Antisemitismus und Rassismus,Förderung einer lokalen Willkommenskultur für Geflüchtete und Neuzuwandernde,Förderung von Dialogformaten innerhalb der Aufnahmegesellschaft sowiegezielte Förderung der Integration von Migrantinnen und migrantischen Familien.Sie können außerdem eine Förderung bekommen für
Projekte zur Vorbereitung auf die Anforderungen der Arbeitswelt, die von der Arbeitsverwaltung nicht finanziert werden, undMaßnahmen zur Stärkung der sprachlichen Fähigkeiten, wenn sie nicht gesetzlich geregelt sind. Das können zum Beispiel Konversationskurse oder Sprachcafés sein.Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt normalerweise bis zu 85 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal aber EUR 70.000 je Projekt.
Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens bis spätestens zum 31.10. des Jahres, das dem Projektbeginn vorausgeht, an das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, Referat 505.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind
juristische Personen des öffentlichen Rechts, die nicht unmittelbar Bestandteil der Landesverwaltung sind,juristische Personen des Privatrechts, besonders Migrantenorganisationen und auf dem Gebiet der Integrationsarbeit tätige gemeinnützige Vereine und Verbände mit Sitz in Sachsen-Anhalt, sowiesonstige Unternehmen unabhängig von ihrer Rechtsform, die ihren Sitz oder ihre Betriebsstätte in Sachsen-Anhalt haben.Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
Als Antragsteller müssen Sie interkulturelle Kompetenz und Sprachkompetenz sowie die Bereitschaft zur Vernetzung haben,für eine sachgerechte und erfolgreiche Projektdurchführung geeignet sein undtarifliche Bestimmungen einhalten, wenn Sie ihnen unterliegen.interkulturelle Kompetenz und Sprachkompetenz sowie die Bereitschaft zur Vernetzung haben,für eine sachgerechte und erfolgreiche Projektdurchführung geeignet sein undtarifliche Bestimmungen einhalten, wenn Sie ihnen unterliegen.