Wenn Sie in besiedelten Gebieten und ihrem Umland naturbasierte Vorhaben zur Stärkung der heimischen Biodiversität und von Ökosystemen umsetzen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Kontext
Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie teilweise mit Mitteln aus dem EFRE/JTF-Programm NRW bei Vorhaben zur Sicherung, Wiederherstellung, Schaffung, Entwicklung und Vernetzung von Elementen der grünen Infrastruktur sowie bei Vorhaben zur Erstellung oder Aktualisierung entsprechender konzeptioneller beziehungsweise planerischer Grundlagen.
Sie erhalten die Förderung für
Sicherung, Schaffung und Entwicklung von Offenlandflächen,Sicherung, Schaffung und Entwicklung von Gehölzstrukturen wie Sukzessionswald, Baumreihen und Waldstrukturen,ökologische Optimierung, Sicherung und Schaffung von naturnahen Gewässern, Auen und Feuchtbereichen einschließlich der Wiedervernässung auch durch naturnahe Rückhalteräume und Versickerungsflächen oder der Verbesserung der Gewässerdurchgängigkeit,Entsiegelung und Entwicklung von Flächen zum Anlegen naturnaher Strukturen inklusive der naturnahen Entwicklung von vormals genutzten Brachflächen einschließlich der Wiederherstellung von natürlichen Bodenfunktionen,Stärkung des Naturerlebens und der Landschaftsgestaltung in Natur- und Grünräumen durch Schaffung naturverträglicher Erholungsflächen einschließlich Spielflächen, Wegeerschließung und -anbindung sowie natur- und umweltbezogener Information und Wissensvermittlung auch unter Einsatz neuer Medien, beispielsweise bei Informationstafeln und Lehrpfaden,Besucherlenkung zur Steuerung von Fuß- und Radverkehr, auch digital, in ökologisch sensiblen Bereichen durch umwelt- und naturpädagogische Informationen,urbanes Gärtnern auf öffentlichen Flächen,biodiversitätsfördernde Maßnahmen an Gebäuden und im Straßenraum,naturnahe Sammlung, Behandlung, Versickerung, Ableitung von Niederschlagswasser im Zusammenhang mit der Umsetzung der vorher aufgeführten Maßnahmen,Gefährdungsabschätzung im Sinne des § 9 des Bundes-Bodenschutzgesetzes sowie Sicherung und Sanierung von Altlasten und schädlichen Bodenveränderungen im Zusammenhang mit Gefahrenverdacht oder Gefahren bei der Umsetzung der vorher aufgeführten Maßnahmen,maßnahmenbezogene Bildungsaktivitäten sowie Vorhaben, die der Weiterentwicklung einer Angebotsstruktur in der Naturschutzbildung und der außerschulischen Umweltbildung dienen undEntwicklung und Aktualisierung von kommunalen, interkommunalen oder regionalen Plänen, Strategien und Konzepten der grünen Infrastruktur, zum Beispiel Grünordnungspläne, Grün- und Freiraumkonzepte und Biodiversitätsstrategien.Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt grundsätzlich 80 Prozent, für Kommunen, die sich in der Haushaltssicherung befinden, und Trägervereine der Biologischen Stationen, Träger von Naturparken, Stiftungen mit dem Satzungszweck Naturschutz, Träger von außerschulischen Lernorten sowie in Nordrhein-Westfalen anerkannte Naturschutzverbände 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Die Bagatellgrenze beträgt bei Gemeinden, Gemeindeverbänden und anderen Gebietskörperschaften des öffentlichen Rechts EUR 50.000 und im Übrigen EUR 10.000. Werden EU-Mittel aus dem EFRE/JTF-Programm NRW 2021–2027 eingesetzt, müssen die zuwendungsfähigen Gesamtausgaben eines Vorhabens mehr als EUR 200.000 betragen.
Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der zu fördernden Maßnahme an die zuständige Bezirksregierung.
Bei einer Förderung unter Bezugnahme auf die Rahmenrichtlinie zur Umsetzung des Investitionsgesetzes Kohleregionen in Nordrhein-Westfalen (nicht veröffentlicht) im Fördergebiet des Rheinischen Reviers richten Sie Ihren Antrag bitte an die Bezirksregierung Köln.
Anträge auf Förderung mit Mitteln aus dem EFRE/JTF-Programm können Sie über das EFRE-Online-Portal einreichen.
Fristen
Bei Förderung mit Mitteln aus dem EFRE/JTF-Programm reichen Sie Ihren Antrag bitte bis zum 31.12.2025 ein.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind je nach Vorhaben
Gemeinden und Gemeindeverbände aus Nordrhein-Westfalen,Trägervereine der Biologischen Stationen, Träger von Naturparken, Stiftungen mit dem Satzungszweck Naturschutz, Träger von außerschulischen Lernorten, die in Nordrhein-Westfalen anerkannten Naturschutzverbände undsonstige juristische Personen des öffentlichen Rechts und des Privatrechts.Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
Beachten Sie bitte, dass die öffentlich-rechtlichen beziehungsweise privatrechtlichen Voraussetzungen für eine langfristige oder dauerhafte Sicherung des Zuwendungszwecks gewährleistet sein müssen.Bei Umsetzung der Maßnahmen müssen Sie den jeweils geltende Leitfaden „Biodiversitätsfördernde Maßnahmen auf Freiflächen, Ausgleichsflächen und an Gebäuden unter besonderer Berücksichtigung von landeseigenen Liegenschaften und Gewerbegebieten“ des Umweltministeriums berücksichtigen.Beantragen Sie eine Förderung für die Erstellung von Plänen, Strategien oder Konzepten, müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein, unter anderem müssen ein Handlungsrahmen inklusive Bezug zu übergeordneten Zielsetzungen und Planungen, eine flächenscharfe Darstellung der grünen Infrastruktur als Natur-, Grün- und Freiraumsystem mit Biotopverbund inklusive der Gewässer und ergänzender Elemente sowie ihrer Funktionen und Leistungen sowie eine Bedarfsanalyse vorliegen.Im Fall von investiven Maßnahmen muss die Entwicklung naturnaher Flächen mindestens 50 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben ausmachen und die Ausgaben für Trassenbau dürfen maximal 30 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben ausmachen.Beachten Sie bitte, dass die Herstellung vollversiegelter Flächen nur im begründeten Ausnahmefall, wie beispielsweise zu Zwecken der Barrierefreiheit auf stark frequentierten Flächen, gefördert wird.