Informationen
Wenn Sie als Landkreis oder kreisfreie Stadt in Sachsen-Anhalt Vorhaben im Bereich der Migrationsarbeit umsetzen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Kontext
Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Sie bei der Aufnahme und Integration von Zugewanderten.
Sie erhalten eine Förderung für diese Maßnahmen:
Einrichtung und Betrieb von Stellen für Migration, denen die Koordinierung der Aufnahme und Betreuung von Zuwanderinnen und Zuwanderern sowie die Organisation der kommunalen Integrationsarbeit zugeordnet sind (Koordinierungsstellen Migration) sowieergänzende Maßnahmen zur Verbesserung der kommunalen Integrationsarbeit.Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe Ihres Zuschusses beträgt bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, dabei je Personalstelle und Haushaltsjahr bis zu EUR 56.340, maximal aber EUR 112.680 je Antragstellerin oder Antragsteller und Haushaltsjahr.
Richten Sie Ihren Antrag bitte an das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Landkreise und kreisfreie Städte in Sachsen-Anhalt.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
Die Koordinierungsstelle, die gefördert wird, muss vor allem die folgenden Aufgaben erfüllen: Aufbau eines lokalen Netzwerkes für Integration,Koordinierung der Erstbetreuungs- und Integrationsangebote vor Ort,Erarbeitung, Weiterentwicklung und Umsetzung eines Integrationskonzeptes des Landkreises oder der kreisfreien Stadt,Mitwirkung bei der Erarbeitung, Weiterentwicklung und Umsetzung von Unterbringungskonzepten,Öffentlichkeitsarbeit.Aufbau eines lokalen Netzwerkes für Integration,Koordinierung der Erstbetreuungs- und Integrationsangebote vor Ort,Erarbeitung, Weiterentwicklung und Umsetzung eines Integrationskonzeptes des Landkreises oder der kreisfreien Stadt,Mitwirkung bei der Erarbeitung, Weiterentwicklung und Umsetzung von Unterbringungskonzepten,Öffentlichkeitsarbeit.Sie müssen die festgelegten konkreten Ziele sowie die Arbeitsplatzbeschreibungen der zu schaffenden Personalstellen genau bezeichnen.Sie müssen Kosten- und Finanzierungspläne für den gesamten beantragten Förderzeitraum vorlegen.Sie müssen zeigen, ob und wie die Maßnahme fortgesetzt werden soll, wenn die Landesförderung ausläuft.