Informationen
Sie erhalten die Förderung für
Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Sie bei Vorhaben, die dazu beitragen, Sachsen-Anhalt als zukunftsfähigen, innovativen und attraktiven Medienstandort zu erhalten und weiterzuentwickeln.
Wenn Sie audiovisuelle Medienproduktionen oder andere kulturwirtschaftliche Vorhaben planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Kontext
audiovisuelle Medienproduktionen in allen Phasen der Entstehung und Verwertung einschließlich des Abspiels, insbesondere frühe Projektentwicklungsphasen wie Stoff- und Projektentwicklung (zum Beispiel Treatments – Vorversionen eines Drehbuchs, produktionsvorbereitende Maßnahmen) undaudiovisuelle Werke ohne wirtschaftliche Auswertungschance (zum Beispiel Kurzfilme, Erst- und Zweitfilme von Regisseuren, Dokumentarfilme, Low-Budget-Produktionen oder sonstige aus kommerzieller Sicht schwierige Werke).Außerdem können Sie eine Förderung für folgende kulturwirtschaftliche Vorhaben erhalten:
Maßnahmen, die zur Vernetzung der Akteure auch branchenübergreifend beitragen und so die Innovationskraft der Branche stärken (zum Beispiel Branchenevents, Fachtagungen),Professionalisierungsmaßnahmen sowie Talent- und Nachwuchsförderung im Bereich audiovisuelle Medien (zum Beispiel in den Bereichen Postproduktion, Animation, visuelle Effekte, virtuelle Produktion),Präsentationen von Film und anderen audiovisuellen Medienproduktionen, Veranstaltungen und andere Maßnahmen, die geeignet sind, in besonderer Weise die Medienbranche in Sachsen-Anhalt zu repräsentieren, Impulse für die Entwicklung des Standortes zu geben oder mit geeigneten Formaten den kulturellen Erlebnisort Kino besonders im ländlichen Raum zu stärken, sowiesonstige Maßnahmen, die den Förderzweck erfüllen.Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt für audiovisuelle Medienproduktionen und Werke bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, für alle anderen Vorhaben bis zu 90 Prozent.
Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens an die Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB).
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts.
Private Rundfunkveranstalter und die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten werden nicht gefördert.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
Das Vorhaben, für das Sie die Förderung beantragen, muss grundsätzlich einen deutlichen Bezug zum oder erkennbaren positiven Effekt für den Medienstandort Sachsen-Anhalt haben.Normalerweise müssen Sie das Vorhaben in Sachsen-Anhalt umsetzen oder Sie müssen Ihren Sitz oder Wohnsitz in Sachsen-Anhalt haben.Sie müssen die Gesamtfinanzierung des Vorhabens sicherstellen.Nicht gefördert werden
normalerweise Projekte, die als Leistungsnachweis einer Ausbildung zu erbringen sind oder Teil einer Ausbildung sind,Projekte, die gegen das Grundgesetz oder in der Bundesrepublik Deutschland geltende Gesetze verstoßen, und Vorhaben, deren Inhalt pornografisch, rassistisch, Gewalt verherrlichend oder Jugend gefährdend ist oder die offenkundig religiöse Gefühle tiefgreifend und unangemessen verletzen, sowieIndustrie-, Werbe- und Imagefilme.