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Copilot für Förderungen
16. Mär. 2024 | Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
Wenn Sie Maßnahmen planen, mit denen das Zusammenleben von Menschen mit und ohne Behinderungen im Sinne einer gleichberechtigten Teilhabe verbessert wird, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie bei Maßnahmen, mit denen inklusive Prozesse gefördert werden.
Die Förderung erhalten Sie für
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss
Die Höhe des Zuschusses beträgt EUR 2.000 je Maßnahme.
Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihrer Maßnahme bis spätestens zum 30.9. des jeweiligen Kalenderjahres online und anschließend auch per Post an die Bezirksregierung Düsseldorf.
Antragsberechtigt sind natürliche Personen und juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts im außergemeindlichen Bereich.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
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