
Zuwendungen zur Umsetzung des Landesprogramms „2.000 x 1.000 Euro für das Engagement“
16. Mär. 2024 | Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen
Informationen
Wenn Sie ein Vorhaben im Bereich des bürgerschaftlichen Engagements durchführen möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Kontext
Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie als Verein oder Initiative bei Maßnahmen, die einen Mehrwert für das gesellschaftliche Miteinander haben oder sich am Prinzip der Gemeinnützigkeit orientieren.
Sie erhalten die Förderung im Rahmen von thematischen Schwerpunkten, die zu Beginn des Förderjahres bekanntgegeben werden. Schwerpunkt im Jahr 2022 ist „Gemeinschaft gestalten – engagierte Nachbarschaft leben“. Zu den förderfähigen Vorhaben gehören zum Beispiel nachbarschaftliche Sommefeste und auch Vorhaben, die Geflüchteten das Ankommen in der neuen Umgebung erleichtern.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe Ihres Zuschusses beträgt EUR 1.000 für höchstens 1 Projekt.
Die förderfähigen Gesamtausgaben müssen mindestens EUR 1.000 betragen (Bagatellgrenze).
Stellen Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens bis zum 1.11. des jeweiligen Haushaltsjahres über das Onlineportal der Engagementförderung.
Bewilligungsbehörden sind die Kreise, kreisfreien Städte oder die Städteregion Aachen, abhängig davon, wo Sie Ihr Vorhaben umsetzen.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts (zum Beispiel Vereine, Organisationen, Initiativen) in Nordrhein-Westfalen.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
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