Informationen
Wenn Sie Vorhaben umsetzen wollen, die dazu beitragen, die Mobilität in Nordrhein-Westfalen neu aufzustellen und nachhaltig auf die Zukunft auszurichten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Kontext
Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie teilweise mit Mitteln aus dem EFRE/JTF-Programm NRW bei der Umsetzung von Maßnahmenpaketen aus nachhaltigen urbanen kommunalen oder regionalen Mobilitätsplänen, um die Mobilitätswende in Nordrhein-Westfalen voranzubringen und die Umsetzung des Green Deals in Nordrhein-Westfalen zu beschleunigen.
Sie erhalten die Förderung für Maßnahmenpakete, die mindestens 2 der folgenden Maßnahmen enthalten und sich auf denselben Wirkungskreis beziehen:
Neugestaltung und Umverteilung städtischer Flächen und Infrastrukturen,nahtlose und optimierte Wege,innovative nachhaltige Mobilität und Logistik,Begleitmaßnahmen zur Aufwertung des öffentlichen Raums und zur optimierten Nutzung von Fläche und Infrastruktur sowieim Zusammenhang mit einem geförderten investiven Vorhaben anfallende Ausgaben für vorbereitende und begleitende Maßnahmen und der Maßnahme direkt zurechenbares Projektmanagement.Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt grundsätzlich 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, für Forschungs- und Bildungseinrichtungen, Nothaushaltskommunen einschließlich überschuldeter Kommunen und Kommunen ohne ausgeglichenen Haushalt mit genehmigtem Haushaltssicherungskonzept 90 Prozent, maximal aber EUR 10 Millionen.
Die Bagatellgrenze liegt bei EUR 100.000. Kommen Mittel aus dem EFRE/JTF-Programm NRW 2021–2027 zum Einsatz, müssen die zuwendungsfähigen Gesamtausgaben mehr als EUR 200.000 je Gesamtvorhaben betragen.
Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der zu fördernden Maßnahme an die zuständige Bezirksregierung. Die Antragstellung ist fortlaufend möglich.
Ihren Antrag auf Förderung mit Mitteln aus dem EFRE/JTF-Programm können Sie auch über das EFRE-Online-Portal einreichen.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind
Gemeinden und Gemeindeverbände,kommunale Unternehmen und Einrichtungen des öffentlichen Rechts sowie des privaten Rechts, wenn den beteiligten Gemeinden oder Gemeindeverbänden alleine oder zusammen mehr als 50 Prozent der Anteile gehören, undbei Verbundvorhaben auch Forschungs- und Bildungseinrichtungen, kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU, Vereine, Stiftungen und Kammern.Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
Mobilitätspläne, für die Sie eine Förderung beantragen, müssen folgende Anforderungen erfüllen: Formulierung von Leitbild, Zielen und Maßnahmen,Gewährleistung der Einbindung der betroffenen Akteurinnen und Akteure durch Beteiligungsverfahren,Erläuterung möglicher maßnahmenbezogener Umsetzungsinstrumente,oder bereits eine Förderung im Rahmen der Förderrichtlinie Mobilitätsmanagement erhalten haben.Formulierung von Leitbild, Zielen und Maßnahmen,Gewährleistung der Einbindung der betroffenen Akteurinnen und Akteure durch Beteiligungsverfahren,Erläuterung möglicher maßnahmenbezogener Umsetzungsinstrumente,oder bereits eine Förderung im Rahmen der Förderrichtlinie Mobilitätsmanagement erhalten haben.Es muss ein Beschluss der für die Verkehrsplanung zuständigen politischen Gremien über Ihren Mobilitätsplan vorliegen, der bei Antragstellung nicht älter als 5 Jahre ist und dessen Ausrichtung den Leitzielen dieser Richtlinie entspricht.Bei der Durchführung der Maßnahmen müssen Sie die entsprechenden Regelwerke und Standards der Bundes- und Landesebene einhalten.Beachten Sie bitte, dass bei Förderung von Vorhaben aus dem EFRE/JTF-Programm NRW 2021–2027 die zu fördernden Vorhaben die vom EFRE/JTF-Begleitausschuss NRW aufgestellten Auswahlkriterien erfüllen müssen.Beteilgte eines Verbundvorhabens regeln ihre Zusammenarbeit in einem Kooperationsvertrag.Sie müssen die Gesamtfinanzierung des Vorhabens sicherstellen.