Informationen
Wenn Sie als Betreiber eines Kinos in Sachsen-Anhalt dringend erforderliche bauliche und andere investive Maßnahmen umsetzen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Kontext
Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Sie als Betreiber eines Filmtheaters bei baulichen und anderen Investitionen. Dazu gehört auch die gesundheitspolitisch notwendige und sinnvolle Nachrüstung Ihres Kinos zum Schutz vor Corona-Infektionen. Sie erhalten die Förderung grundsätzlich als Kofinanzierung zur Förderung aus dem Bundesprogramm „Zukunftsprogramm Kino“.
Sie bekommen die Förderung für investive Maßnahmen in folgenden Bereichen:
Smart Data, Kundenbindung, investive Marketingmaßnahmen,Grünes Kino, Nachhaltigkeit, umweltschonende Verfahren,Barrierefreiheit im Kino,Kassentechnik,Projektions- und Tontechnik,Bestuhlung und Kinosaal-Ausstattung,Ausstattung der Besucherbereiche, Foyer,Maßnahmen zur Instandsetzung der Außenanlage,sonstige nach dem geltenden „Zukunftsprogramm Kino“ der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) förderfähige investive Maßnahmen.Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 40 Prozent der förderfähigen Ausgaben, höchstens jedoch EUR 45.000 für Kinos mit einem Saal oder EUR 30.000 je Leinwand für Kinos ab 2 Sälen, maximal aber für 4 Säle pro Jahr.
Stehen für Ihr Vorhaben keine weiteren Fördermittel aus dem Bundesförderprogramm zur Verfügung, kann die Höhe des Zuschusses bis zu 80 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben betragen.
Richten Sie Ihren Antrag bitte an die Staatskanzlei und das Ministerium für Kultur Sachsen-Anhalt.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Betreiber von ortsfesten Filmtheatern mit bis zu 7 Leinwänden in Sachsen-Anhalt.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
Sie erhalten die Förderung grundsätzlich ergänzend zur Förderung aus dem Bundesprogramm „Zukunftsprogramm Kino“, es muss ein entsprechender Zuwendungsbescheid vorliegen.Ihr Filmtheater muss mindestens eins der folgenden Kriterien erfüllen: Sitz in einer Gemeinde bis höchstens 50.000 Einwohnerinnen und Einwohner oderprämierte Auszeichnung mit dem Kinoprogrammpreis der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM), dem Kinopreis des Kinematheksverbundes oder mit den Kinoprogrammpreisen für Kinos in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen der Mitteldeutschen Medienförderung GmbH (MDM) in Kooperation mit der Arbeitsgemeinschaft Kino – Gilde deutscher Filmkunsttheater e.V. in den in der geltenden Fassung des BKM-Zukunftsprogramms Kino näher bestimmten Jahren oderBesucheranteil von mindestens 40 Prozent für deutsche und europäische Filme oder eine Programmierung von mindestens 40 Prozent deutscher und anderer europäischer Filme im Durchschnitt der in der geltenden Fassung des BKM-Zukunftsprogramms Kino näher bestimmten Jahre.Sitz in einer Gemeinde bis höchstens 50.000 Einwohnerinnen und Einwohner oderprämierte Auszeichnung mit dem Kinoprogrammpreis der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM), dem Kinopreis des Kinematheksverbundes oder mit den Kinoprogrammpreisen für Kinos in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen der Mitteldeutschen Medienförderung GmbH (MDM) in Kooperation mit der Arbeitsgemeinschaft Kino – Gilde deutscher Filmkunsttheater e.V. in den in der geltenden Fassung des BKM-Zukunftsprogramms Kino näher bestimmten Jahren oderBesucheranteil von mindestens 40 Prozent für deutsche und europäische Filme oder eine Programmierung von mindestens 40 Prozent deutscher und anderer europäischer Filme im Durchschnitt der in der geltenden Fassung des BKM-Zukunftsprogramms Kino näher bestimmten Jahre.Sie müssen die Wirtschaftlichkeit Ihres Filmtheaters nachweisen.Normalerweise müssen Sie eine Eigenbeteiligung von mindestens 20 Prozent der förderfähigen Ausgaben aufbringen und vor allem für die Förderung von Baumaßnahmen müssen Sie eine Förderzusage der Filmförderungsanstalt zum „Zukunftsprogramm Kino“ des Bundes haben.Bitte beachten Sie die Zweckbindungsfrist von normalerweise 5 Jahren.Sie erhalten keine Förderung für Sonderformen von Filmtheatern.