Informationen
Wenn Sie Vorhaben zur Verbesserung der Gesamtenergieeffizienz von öffentlichen Gebäuden umsetzen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Kontext
Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie im Rahmen von progres.nrw teilweise mit Mitteln aus dem EFRE/JTF-Programm NRW bei Vorhaben, die zur Effizienzsteigerung und Verringerung des Primärenergiebedarfs von öffentlichen Gebäuden in Kommunen beitragen.
Sie erhalten die Förderung für investive Vorhaben zur Umsetzung des Energiekonzepts, vor allem
im Bereich Gebäudehülle und Bautechnik,im Bereich Gebäudetechnik,im Bereich Gebäudesystemtechnik,Maßnahmen zum Erlangen einer anerkannten Gebäudezertifizierung undUmfeldmaßnahmensowie für investive Vorhaben zur energetischen Sanierung, das sind alle Einbau-, Umbau- und Optimierungsmaßnahmen an der Gebäudehülle und der Anlagentechnik des Gebäudes, die am Gebäude vorgenommen werden, vor allem
die Wärmedämmung von Wänden, Geschossdecken und Dachflächen,die Erneuerung, der Ersatz oder erstmaliger Einbau von Fenstern und Außentüren,der Einbau und die Verbesserung des sommerlichen Wärmeschutzes,die Erneuerung von Heizungs- und Trinkwarmwasseranlagen im Gebäude,der Einbau und die Erneuerung von Lüftungsanlagen,der Einbau und die Installation von Geräten zur Mess-, Steuer- und Regelungstechnik,die Errichtung von Wärmespeichern im unmittelbaren räumlichen Zusammenhang mit dem Gebäude sowiedie Einrichtung oder Verbesserung der Gebäudeautomation, wie Überwachungs-, Steuer- und Optimierungseinrichtungen, sowie die Planung und Einführung eines Energiemanagementsystems.Außerdem können Sie einen Förderung für folgende nicht investive Vorhaben bekommen, die im Zusammenhang mit einem investiven Vorhaben stehen:
Erstellung von Energiekonzepten,Planungsleistungen zur Umsetzung investiver Vorhaben sowieErfahrungsaustausch mit Nachbarregionen.Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Die zuwendungsfähigen Gesamtausgaben dürfen EUR 8 Millionen je Antrag nicht überschreiten und müssen mehr als EUR 200.000 betragen.
Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der zu fördernden Maßnahme und unter Verwendung der Antragsformulare an die zuständige Bezirksregierung.
Ihren Antrag auf Förderung mit Mitteln aus dem EFRE/JTF-Programm reichen Sie bitte über das EFRE-Online-Portal ein.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind
Kommunen (Städte, Gemeinden und Kreise) und kommunale Zweckverbände,kommunale Unternehmen und Einrichtungen des öffentlichen Rechts gemäß Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen,kommunale Unternehmen und Einrichtungen des privaten Rechts gemäß Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen, wenn den beteiligten Gemeinden oder Gemeindeverbänden alleine oder zusammen mehr als 50 Prozent der Anteile gehören,Körperschaften, die ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen.Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
Sie müssen das Vorhaben in Nordrhein-Westfalen umsetzen.Bei Förderung aus dem EFRE/JTF-Programm NRW 2021–2027 muss es sich um die energetische Sanierung folgender Gebäude in Nordrhein-Westfalen handeln: kulturelle Einrichtungen, wie zum Beispiel Theater, Museen und Gedenkstätten, sowie Gebäude für kulturelle Veranstaltungen, wie zum Beispiel Konzerte und Kunstausstellungen,Bibliotheken und Büchereien,Sporthallen sowie Nebenräume und Nebengebäude,Schwimmbäder, soweit sie zum sportlichen Schwimmen ausgelegt sind,Mineral-, Thermal-, Sole- sowie Moorheilbäder, soweit sie auf Rehabilitationsmaßnahmen ausgelegt sind,Kindertagesstätten, Kindergärten, Schullandheime und Jugendherbergen sowiePflegeheime und Tagesstätten für Personen, die aufgrund ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes Hilfe benötigen.Ausschließlich aus Landesmitteln wird außerdem die Sanierung von Krankenhäusern, Feuerwehrgebäuden sowie Rathäusern und Kreishäusern gefördert.kulturelle Einrichtungen, wie zum Beispiel Theater, Museen und Gedenkstätten, sowie Gebäude für kulturelle Veranstaltungen, wie zum Beispiel Konzerte und Kunstausstellungen,Bibliotheken und Büchereien,Sporthallen sowie Nebenräume und Nebengebäude,Schwimmbäder, soweit sie zum sportlichen Schwimmen ausgelegt sind,Mineral-, Thermal-, Sole- sowie Moorheilbäder, soweit sie auf Rehabilitationsmaßnahmen ausgelegt sind,Kindertagesstätten, Kindergärten, Schullandheime und Jugendherbergen sowiePflegeheime und Tagesstätten für Personen, die aufgrund ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes Hilfe benötigen.Ausschließlich aus Landesmitteln wird außerdem die Sanierung von Krankenhäusern, Feuerwehrgebäuden sowie Rathäusern und Kreishäusern gefördert.Jede Maßnahme, für die Sie eine Förderung erhalten, muss eine Steigerung der Energieeffizienz und Reduzierung des Treibhausgasausstoßes bewirken.Der zukünftig vorgesehene energetische Standard des von Ihnen sanierten Gebäudes muss über die gesetzlichen Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes hinausgehen sowie nach Umsetzung des Vorhabens zu einer Verringerung des vorhandenen Primärenergiebedarfs von mindestens 50 Prozent gegenüber dem Ist-Zustand führen.Die Mindestanforderungen an die Wärmedurchgangskoeffizienten der zu modernisierenden Bauteile nach Anlage 1 der Richtlinie sind zu erfüllen.Die Gebäude, an denen das zu fördernde Vorhaben durchgeführt wird, müssen noch mindestens 10 Jahre zweckentsprechend genutzt werden.Sie müssen ein Energiekonzept vorlegen.Es darf sich bei Ihrem Vorhaben nicht um eine gesetzlich vorgeschriebene oder behördlich angeordnete Maßnahme handeln.Beachten Sie bitte, dass bei Förderung von Vorhaben aus dem EFRE/JTF-Programm NRW 2021–2027 die zu fördernden Vorhaben die vom EFRE/JTF-Begleitausschuss NRW aufgestellten Auswahlkriterien erfüllen müssen.