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Förderung

FM

progres.nrw – Programm für Rationelle Energieverwendung, Regenerative Energien und Energiesparen – Programmbereich Innovation

16. Jan. 2020 | Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen

Unternehmen +7

Zuschuss

Nordrhein-Westfalen

maximal 2 Jahre

Informationen

  • Energieeffizienz und Reduzierung des Energieverbrauchs,
  • Netztechnologien im Energiebereich,
  • Wenn Sie innovative Konzepte planen, um Energie zu sparen sowie klima- und umweltschädliche Emissionen zu reduzieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

    Kontext

    Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie im Rahmen von progres.nrw – Programmbereich Innovation bei Vorhaben zur effizienten Energieumwandlung und -nutzung.

    Sie erhalten die Förderung für

  • Vorhaben der industriellen Forschung und experimentellen Entwicklung insbesondere in den Bereichen Abwärme, Abwasserwärme und Umweltwärme,Ausgleich fluktuierender erneuerbarer Einspeisungen in die Energienetze,Kopplung der Sektoren Strom, Wärme und Mobilität,Power to X-Technologien,IT-Technologien zur Digitalisierung im Energiebereich,Brennstoffzellen- und Wasserstofftechnologien,Energieeffizienz und Reduzierung des Energieverbrauchs,Netztechnologien im Energiebereich,Ausbau und Steigerung der Nutzung Erneuerbarer Energien,energieoptimierte Technologien und Lösungen für klimagerechte und smarte Gebäude, Quartiere und Städte,klimagerechte Kraftstoffe und Antriebe der Zukunft,Kraft-Wärme-Kopplung sowie Kraft-Wärme-Kälte-Kopplung,Kraftwerkstechnologien und Energiebereitstellung,Speichertechnologien,Transformation der Energiesysteme in interdisziplinären und transdisziplinären Ansätzen,Technologien, Verfahren und Prozesse für eine klimaneutrale Industrie sowieForschungsinfrastrukturen,
  • Abwärme, Abwasserwärme und Umweltwärme,
  • Ausgleich fluktuierender erneuerbarer Einspeisungen in die Energienetze,
  • Kopplung der Sektoren Strom, Wärme und Mobilität,
  • Power to X-Technologien,
  • IT-Technologien zur Digitalisierung im Energiebereich,
  • Brennstoffzellen- und Wasserstofftechnologien,
  • Ausbau und Steigerung der Nutzung Erneuerbarer Energien,
  • energieoptimierte Technologien und Lösungen für klimagerechte und smarte Gebäude, Quartiere und Städte,
  • klimagerechte Kraftstoffe und Antriebe der Zukunft,
  • Kraft-Wärme-Kopplung sowie Kraft-Wärme-Kälte-Kopplung,
  • Kraftwerkstechnologien und Energiebereitstellung,
  • Speichertechnologien,
  • Transformation der Energiesysteme in interdisziplinären und transdisziplinären Ansätzen,
  • Technologien, Verfahren und Prozesse für eine klimaneutrale Industrie sowie
  • Forschungsinfrastrukturen,
  • Demonstrationsvorhaben und Pilotprojekte,
  • innovative Vorhaben in anderen Energie- oder Klimaschutzthemenfeldern bei außerordentlichem Landesinteresse,
  • Durchführbarkeitsstudien.
  • Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

    Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von der Art der Maßnahme und der Größe Ihres Unternehmens. Als De-minimis-Beihilfe kann die Förderung bis zu 100 Prozent betragen.

    Hochschulen und Forschungseinrichtungen können einen Zuschuss bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten.

    Die Bagatellgrenze beträgt EUR 25.000.

    Ihren Antrag richten Sie normalerweise vor Beginn der Maßnahme an die Innovationsförderagentur NRW (IN.NRW). Wenn Sie einen Antrag für Fördervorhaben im Sinne von kriteriengesteuerten Einzelfallentscheidungen stellen wollen, richten Sie ihn an die zuständige Bezirksregierung.

    rechtliche Voraussetzungen

    Antragsberechtigt sind Sie als

  • juristische Person des öffentlichen Rechts und des Privatrechts mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Nordrhein-Westfalen, zum Beispiel Unternehmen, Hochschulen und sonstige Forschungseinrichtungen, Gemeinden und Gemeindeverbände sowie
  • natürliche Person, soweit Sie Unternehmerin oder Unternehmer sind.
  • Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft.

  • Bevorzugt gefördert werden Kooperationsprojekte.
  • Sie müssen Ihr Vorhaben überwiegend in Nordrhein-Westfalen durchführen.
  • Ihr Vorhaben muss einen klar erkennbaren Innovationscharakter aufweisen.
  • Bei einem Kooperationsprojekt müssen die Projektpartner ihre Rechte und Pflichten zur Erfüllung des Zuwendungszwecks in einem Kooperationsvertrag regeln.
  • Mit dem Antrag müssen Sie eine Zielbeschreibung einreichen, die nach Möglichkeit auch quantitative Aussagen enthalten soll.
  • Keine Förderung erhalten Unternehmen in Schwierigkeiten.

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