progres.nrw – Programm für Rationelle Energieverwendung, Regenerative Energien und Energiesparen – Programmbereich Risikoabsicherung hydrothermale Geothermie
17. Jan. 2024 | Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen
Informationen
Wenn Sie Vorhaben zur Erschließung der mitteltiefen und tiefen hydrothermalen Geothermie umsetzen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Kontext
Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie als Kommune und Unternehmen im Rahmen von progres.nrw bei Projekten der mitteltiefen und tiefen hydrothermalen Geothermie durch Absicherung von Fündigkeitsrisiken.
Sie erhalten die Förderung für
Vorstudien für mitteltiefe und tiefe hydrothermale Geothermie,Machbarkeitsstudien für mitteltiefe und tiefe hydrothermale Geothermie,Studien unter Einbeziehung seismischer Messungen für mitteltiefe und tiefe hydrothermale Geothermie sowieBohrungen für mitteltiefe und tiefe hydrothermale Geothermie.Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt
für Vorstudien maximal 60 Prozent, für finanzschwache Kommunen bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal EUR 25.000 beziehungsweise EUR 35.000, wenn die Vorstudie einen interkommunalen Ansatz verfolgt,für Machbarkeitsstudien maximal 60 Prozent zuwendungsfähigen Ausgaben, bei Projekten kleiner Unternehmen kann die Förderhöhe um bis zu 20 Prozentpunkte, bei Projekten mittlerer Unternehmen um bis zu 10 Prozentpunkte erhöht werden; die Höhe der Förderung beträgt maximal EUR 65.000 beziehungsweise EUR 100.000, wenn die Machbarkeitsstudie einen interkommunalen Ansatz verfolgt,für Studien unter Einbeziehung seismischer Messungen für mitteltiefe und tiefe hydrothermale Geothermie maximal 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, bei Projekten kleiner Unternehmen kann die Förderhöhe um bis zu 20 Prozentpunkte, bei Projekten mittlerer Unternehmen um bis zu 10 Prozentpunkte erhöht werden; für 2D-seismische Messungen (Linienseismik) beträgt die Höhe der Förderung maximal EUR 1 Million beziehungsweise EUR 1,5 Millionen, wenn die seismischen Messungen einen interkommunalen Ansatz verfolgen, und für 3D-seismische Messungen (Flächenseismik) maximal EUR 5,5 Millionen beziehungsweise EUR 7,5 Millionen, wenn die seismischen Messungen einen interkommunalen Ansatz verfolgen,für Bohrungen maximal 45 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, bei kleinen Unternehmen kann die Höhe der Zuwendung um 20 Prozentpunkte und bei mittleren Unternehmen um 10 Prozentpunkte erhöht werden; die Höhe der Förderung beträgt maximal EUR 10 Millionen.Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens über das Kundenportal an die NRW.BANK.
Möchten Sie eine Förderung für Studien unter Einbeziehung seismischer Messungen für mitteltiefe und tiefe hydrothermale Geothermie oder Bohrungen für mitteltiefe und tiefe hydrothermale Geothermie beantragen, müssen Sie vor Antragstellung eine Skizze einreichen.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt für Studien sind Städte, Gemeinden und Kreise sowie deren Zusammenschlüsse und Zweckverbände sowie Unternehmen unabhängig von ihrer Rechtsform und ihrer Gesellschafterstruktur, im Fall von Bohrungen ausschließlich Unternehmen unabhängig von ihrer Rechtsform und ihrer Gesellschafterstruktur.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
Vorstudien und Machbarkeitsstudien, für die Sie eine Förderung beantragen, müssen sich auf einen Standort in Nordrhein-Westfalen beziehen.Beantragen Sie eine Förderung von Studien unter Einbeziehung seismischer Messungen für mitteltiefe und tiefe hydrothermale Geothermie, muss das Aufsuchungsfeld, in dem die seismischen Messungen durchgeführt werden, in Nordrhein-Westfalen liegen.Bei Förderung von Bohrungen für mitteltiefe und tiefe hydrothermale Geothermie müssen Sie eine abgeschlossene Machbarkeitsstudie vorlegen und der Standort der Bohrung muss in Nordrhein-Westfalen liegen.