progres.nrw – Programm für Rationelle Energieverwendung, Regenerative Energien und Energiesparen – Programmbereich Wärme- und Kältenetze
16. Sep. 2020 | Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen
Informationen
Wenn Sie Investitionen in Wärme- und Kältenetze planen, damit Energie effizienter genutzt werden kann, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Kontext
Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt im Rahmen von progres.nrw Vorhaben zur effizienten Energieumwandlung und -nutzung.
Im Bereich Wärme- und Kältenetze erhalten Sie eine Förderung für
Neubau und Verdichtung von energieeffizienten Wärme- und Kältenetzen zur Verteilung von Wärme oder Kälte bis zu einem Nenndurchmesser des Medienrohres mit von 300 Millimeter,dem Wärme- und Kältenetz zugehörige Anlagen zur Auskopplung von Wärme insbesondere aus industriellen und gewerblichen Prozessen, aus Grubenwasser, aus der Tiefengeothermie und Abfallverbrennungsanlagen,thermische Speicher in Verbindung mit Wärme- und -kältenetzen,Wärme- und Kälteleitungen zur Querung von Infrastruktureinrichtungen mit überregionaler Bedeutung,Umbau vorhandener Wärmedampfnetze auf Heiß- und Warmwassernetze,Verbindung von vorhandenen Wärmenetzen,besondere Anlagen, Systeme und Einrichtungen zur Verteilung und zum Transport von effizienter Wärme und Kälte sowie erforderlicher Mess-, Steuerungs- und Regeltechnik mit erhöhtem Innovationsgrad oder außerordentlichem Multiplikatoreffekt,in besonders gelagerten Einzelfällen die unterirdische Verlegung von Wärmeleitungen mit einem Nenndurchmesser der Medienrohre größer 300 Millimeter,energieeffiziente Heiß- und Warmwassernetze zur Erschließung industrieller Abwärme,innovative Systemkomponenten in energieeffizienten Wärme- und Kältenetzen,Studien zum Neu- und Ausbau sowie zur Modernisierung von energieeffizienten Wärme- und Kältenetzen.Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe der Förderung ist abhängig von der zu fördernden Maßnahme und kann bis zu 70 Prozent der förderfähigen Ausgaben betragen.
Die Bagatellgrenze liegt bei EUR 100.000.
Stellen Sie bitte Ihren Antrag vor Beginn der zu fördernden Maßnahme bei der Bezirksregierung Arnsberg Abteilung 6 – Bergbau und Energie in NRW.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in Nordrhein-Westfalen.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
Bei Ihrem Vorhaben darf es sich nicht um Planungen, eine Reparatur, Ersatzmaßnahme, Ersatzteilbeschaffung oder um eine gesetzlich vorgeschriebene oder behördlich angeordnete Maßnahme handeln.Sie müssen das Vorhaben innerhalb des Landes Nordrhein-Westfalen durchführen.Ihr Vorhaben wird nur gefördert, wenn Sie damit vor der Bewilligung noch nicht begonnen haben.Sind zur Durchführung Ihres Vorhabens öffentlich-rechtliche Genehmigungen erforderlich, müssen Sie diese vor Erlass des Zuwendungsbescheids vorlegen.Mit Ihrem Vorhaben dürfen Sie keine bereits bestehende Wärmeversorgung aus Anlagen der Kraftwärmekopplung, mit Ausnahme von Anlagen der Kraftwärmekopplung auf Kohle- oder Mineralölbasis, verdrängen.